Räumungsklage auch ohne Mietvertrag möglich?

2 Antworten

Wer sagt denn das kein Mietvertrag besteht.

Zahlt er Miete an Dich? Wenn ja besteht ein mündlicher Mietvertrag der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Die Kündigung muß aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Aber ein bevorstehender Hausverkauf ist kein Kündigungsgrund, denn der neue Eigentümer kauft praktisch immer den bestehenden Mieter mit. Versuche mit ihm gegen Zahlung eines Betrages einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Nemisis2010  15.11.2012, 17:48

Nachtrag: Bei einem mündlichen Mietvertrag regelt alles das BGB.