Mietvertrag mit Einbauküche - Hilfe!

7 Antworten

Es gibt nur zwei Wege nach meiner Meinung:

  1. Du vermeitest die Wohnung mit EBK und vereinbarst eine Miete, die auch einen Anteil für die Küche enthält. Wie hoch der sein kann, musst du mal anhand der üblichen Nutzungsdauer der Möbel samt der Geräte berechnen. Dann bist du auch bei Defekt der Geräte für die Übernahme der Kosten zuständig. Du kannst im Gegenzug auch solche Ausgaben steuerlich geltend machen. Hat der Mieter einen Schaden an den Geräten verursacht, dann muss er dafür aufkommen. Dafür sollte er eine Haftpflicht abschließen, wenn er das will. Das habe ich auch gemacht und damit keine Probleme. Deine Küche ist ja noch jung, von daher ist so schnell auch nicht mit einer Reparatur zu rechnen. Außerdem bekommst du ja auch einen Mietanteil dafür.

  2. Du vermietest die Wohnung ohne Küche, dann hast du damit keine Probleme.

Wende Dich an den örtlichen Mieterverein, die sind auch für Vermieter zuständig. Es gibt da Gesetze und Vorschriften, die Du beachten musst.

Und Du solltest entsprechende Versicherungen Deiner Mieter verlangen. Unser Vermieter hat auch verlangt, dass wir eine Haftpflichtversicherung haben müssen (hatte ich sowieso).

Sorry, das geht rechtlich nicht. Wenn die Elektrogeräte einer gemieteten Küche kaputt gehen, ist immer der Vermieter in der Pflicht. Eventuell anders ausgestellte Mietverträge, welche die Kosten auf den Mieter abwälzen, sind in diesem Punkt rechtsunwirksam.

Nur für mutwillige, Unfallschäden oder durch unsachgemäßen Gebrauch vom Mieter verursachte Schäden kann dieser bis zum Zeitwert der Geräte kostenpflichtig gemacht werden.

Die einzige Lösung wäre, die Küche dem Mieter zu verkaufen. Dann muss er defekte Geräte selbst ersetzen. Doch Vorsicht, hier lauert eine Gewährleistungs-Falle! Die Gewährleistung kann nur bei Privatverkauf komplett ausgeschlossen werden. Ist der Verkäufer eine Firma oder Gesellschaft, muss er mindestens ein Jahr Gewährleistung leisten. Würde ein Gerät im ersten halben Jahr versagen, wären die Kosten durch die Gewährleistung auf jeden Fall wieder beim Verkäufer.

Hallo, wäre so eine Zusatzvereinbarung rechts, wenn sie extra auf einem Blatt formuliert und vom Mieter unterschrieben wird?

"Zusatzvereinbarung zur Küchennutzung" / Anhang zum Mietvertrag

Die Einbauküche, das heißt die elektrischen Küchengeräte sowie die Küchenschränke stellt der Vermieter zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die Einbauküche mit den elektrischen Küchengeräten und Küchenschränken sind daher nicht Teil der überlassenen Mietsache. Der Vermieter übernimmt daher für die Einbauküche mit den elektrischen Küchengeräte und Küchenschränke weder eine Garantie noch ist er zur Instandsetzung und Insthandhaltung der Einbauküche mit den Küchenschränken und den elektrischen Küchengeräten verpflichtet. Sollten die Einbauküche mit den elektrischen Küchengeräte und Küchenschränken daher defekt sein, werden die Geräte vom Vermieter nicht repariert und kein Ersatz gestellt.

Nach Beendigung des Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet die Einbauküche mit den elektrischen Küchengeräten und den Küchenschränken wieder an den Vermieter im ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand herauszugeben.

Dem Mieter ist in diesem Zusammenhang bewusst, dass der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat.

Ort, Unterschrift Vermieter

Ort, Unterschrift Mieter

@mostikerMattis

Ich würde mit Nebenvereinbarungen in den die Worte Mieter, Vermieter, Mietvertrag usw. auftauchen ganz vorsichtig sein.

@anitari

Warum? Weil es dann als Teil des Mietvertrages gilt, und somit Automatisch wieder der Vermieter die Küche als Mietsache vermietet?

kann ich den Betrag einfach auf 200,-EUR erhöhen,

Kannst Du, aber damit wäre die gesamte Klausel unwirksam und der Mieter müßte keinen Cent, auch nicht der kleinsten Reparatur zahlen.

Du kannst natürlich auch die Küche in einem separaten, vom Mietvertrag getrennten Vertrag, vermieten. Da wären der Vertragsfreiheit keine Grenzen gesetzt. Ob der Mieter dann die Wohnung aber noch will ist eine andere Frage.

Ich würde, um solchen Hickhack zu vermeiden, die EBK verkaufen und ohne Küche vermieten.

wenn du die einabuküche mit elektirschen geräten vermietest, musst du dich darum kümmern , wenn die geräte ohne einwirkung de rmieter kaputt gehen. das ist deine sache.

würde dem vermieter etwas auf das ceranfeld fallen und es geht kaputt, muss er es zahlen, da er die meitsache beschädigt hat.

kleintreperaturen wäre dichtungen erneuern oder ein neuer wasserhahn.