Darf Mieter Einsicht in Mietvertrag verweigern?

10 Antworten

Wenn ich als Käufer eines Hauses einen Mieter mit Mietvertrag übernehme, sollte ich vor Unterschrift des Kaufvertrages auch den Mietvertrag und seine Bedingungen prüfen. Der Mieter ist nicht verpflichtet sein Exemplar zur Verfügung zu stellen.

Vielleicht gibt es überhaupt keinen schriftlichen Vertrag? Nur weil Mietvertrag an Schriftform gebunden ist, bedeutet nicht, dass es immer angewendet wird.

das wäre cool

aber dann würden die gesetzlichen vorschriften zur geltung kommen, keiner könnte ja irgendwas beweisen

Es gibt keine Formvorschrift für Mietverträge.

Interessant....

Hat denn dein Bekannter die Mietverträge nicht vom Käufer erhalten? Das hätte er tun müssen. Und das hätte dein Bekannter einfordern müssen.

So einfach zeigen muss der Mieter den Vertrag nicht. Der Vermieter muss ja selber eine Kopie besitzen.

Mein Vorschlag: 1. Beim Verkäufer die Vertrage einfordern. 2. Wenn sich der Mieter auf den Vertrag beruft, etwas anderes behaupten. Dann soll der Mieter bitte (durch das Vorlegen seines Vertrages) nachweisen, dass sein Anspruch gerechtfertigt ist.

Nein,hat er leider nicht.Das Haus hat ja schon mehrfach den Besitzer gewechselt.Und der Ursprungsbesitzer ist nicht mehr auffindbar.

@Gritt

Und der Ursprungsbesitzer ist nicht mehr auffindbar.

Bei berechtigtem Interesse kann man Auskunft beim Einwohnermeldeamt bekommen.

Weiß der Mieter wenigstens, wieviel Miete er zu überweisen hat? Und macht er das auch regelmäßig?

Dann sind zumindest schon mal ein paar wichtige Punkte des Mietvertrags.

  1. Mieter
  2. Vermieter
  3. Mietgegenstand
  4. Mietpreis

Zu 3. ist immerhin noch umstritten, welche Räume dazu gehören. Die zweifelhaften Räume würde ich dem Mieter absprechen. "Nach meinen Informationen seitens des Vermieters sind die Räume x und y nicht Bestandteil der Mietsache und deswegen umgehend bis xx.xx.xxxx zu räumen." Nun müßte der Mieter aufgrund seines Mietvertragexemplars belegen, dass er diese Räume tatsächlich gemietet hat. Kann er das nicht oder will er das nicht und räumt der die Räume nicht, gibt es die fristlose Kündigung.

zu 4.: Die Miete kann innerhalb von 3 Jahren um 20 % (ggf. in bestimmten Gebieten begrenzt auf 15 % erhöht werden). Die Mieterhöhung ist sofort und rechtssicher zu verlangen, sodass diese ab Beginn des über-übernächsten Monats greift. Dabei hilft z. B. Haus und Grund. Hat der Mieter nun was daran auszusetzen, wäre das wieder ein Grund mal nach einem Mietvertagsexemplar zu fragen, um ggf. mit dem Erhöhungsbetrag dann etwas entgegen zu kommen.

Küche: Wenn der Mieter behauptet, er hätte die Küche mitgemietet, dann steht das sicher so im Mietvertrag. Steht davon nichts im Mietvertrag oder will der Mieter den Mietvertrag, wo das angeblich drin steht, nicht zeigen, kann er auch nicht die Reparatur oder den Austausch evtl. defekter Geräte verlangen.

Kauft sich der Mieter im Rahmen der Ersatzvornahme neue Geräte und zieht die Beträge dafür von der Miete ab, sind sehr schnell zwei Monatsmieten überschritten und wieder hat man einen Grund für eine fristlose Kündigung.

Es gibt also genug mögliche Ansatzpunkte, um dem Mieter klare Kante zu zeigen.

Warum kümmert man sich als Mieter darum, dass man immer ein Exemplar des Mietvertrags in Händen hat? Um ggf. zu beweisen, dass man im Recht ist. Dann mög der Mieter das auch so handhaben, sonst ist der von ihm behauptete Anspruch nichts wert.

Diese Unterlagen müsste doch der Verkäufer der Immobilie mit übergeben haben ...

und was soll da schon drinstehen - was üblicherweise in Mietverträgen steht

oder geht es um irendwas bestimmtes auf das sich der Mieter "beruft"?

Ja,er behauptet gewisse Räume mitgemietet zu haben.Was unser Bekannter anzweifelt.Auch soll die Küche samt Geräte mitgemietet sein.Nun fordert er neue Gerätschaften(Kühlschrank,ect.) ein.

@Gritt

was die Küche angeht, könnte der Vermieter doch sagen, sdass er vom Voreigentümer anders informiert und er zum Beweis, dass die Küche mitvermietet ist den Passus in Kopie zur Verfügung stellen soll - neue Gerätschaften gibt es ohnehin nur, wenn die alten kaputt sind ...

welche Räume nun tatsächlich gemietet wurden, lässt sich so nicht mehr feststellen, aber dazu könnte man doch auch den Voreigentümer fragen oder z.B. mal die Nebenkostenabrechnungen aus den Vorjahren ansehen, wofür alles Nebenkosten gezahlt wurde ...

@Gritt

Auch soll die Küche samt Geräte mitgemietet sein.Nun fordert er neue Gerätschaften(Kühlschrank,ect.) ein.

Da hat der Mieter aber Pech, denn wenn er etwas fordert, dann ist er in der Beweispflicht!

Ich würde in so einem Fall Eigenbedarf anmelden, den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen und später irgendwann neu vermieten.

@Gritt

Dann soll der Mieter diese Bahauptung beweisen. An sonsten gilt was der Vermieter festlegt. Endegelände. Beweis stände im Mietvertrag. Der Vermieter sollte mal nicht so zaghaft sein. Rückt sein Mieter den Vertrag nicht raus, gilt das was der Vermieter festlegt.

Rede mit einem Anwalt oder erhöhe einfach die Miete ganz hoch. Um sich zu wehren, muss er dann den anderen Mietvertrag vorlegen.

Hat schon Anwalt eingeschaltet.Der hat den Mietvertrag eingefordert.Der Mieter behauptet frech,unser Bekannter hätte den Mietvertrag vorliegen.Was nicht so ist.

@Gritt

Einfordern kann man alles, aber ob der Mieter sich daran halten muss ist die Frage.

Da interessiert mich die Rechtslage.