Hundehaltung laut Hausordnung der Eigentümergemeinschaft erlaubt, jedoch nicht im Mietvertrag? WEelche Regelung greift?

6 Antworten

Als M sind für dich keine Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft relevant, sondern der Vertrag mit deinem VM.

Und hier darf er in einer individuellen Vereinbarung verbindlich regeln: "Die Parteien erklären übereinstimmend, dass in der Mietsache kein Hund oder keine Katze gehalten werden."

G imager761

Es zählt für diese Frage weder die Hausordnung, noch der Mietvertrag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es eine individuelle Entscheidung in der Situation des Einzelfalls geben muss. Das bedeutet, der Vermieter dard es nicht pauschal und grundlos verbieten. Diese Klausel im Mietvertrag wird unwirksam sein.

Da der Vermieter bereits gesagt hat, dass er mit der Hundehaltung nicht einverstanden ist, dann frag ihn nach den Gründen. Gibt er keinen sachbezogenen an, hättest du die Möglichkeit, die Genehmigung gerichtlich einzufordern.

Dass es schon Hunde im Haus gibt, sagt allein nichts aus. Es könnte trotzdem Gründe geben, die Genehmigung nicht zu erteilen. Allerdings falls er als Grund beispielsweise angeben sollte, dass Bewohner eine Hundehaarallergie hätten, wäre das weniger glaubhaft.

Piet01021991 
Fragesteller
 18.02.2018, 20:53

Laut dem Telefonat wurden als Argumente genannt (in den Klammern waren meine Aussagen):

-Es wurden schlechte Erfahrungen im Haus gemacht und bereits mehrere Abmahnungen erteilt. (Warum haben denn alle noch ihre Hunde wenn bereits mehrere Abmahnungen erteilt wurden?)

-der Hund wäre den ganzen Tag alleine (ja, es ist nicht 24/7 jemand in seiner Nähe aber durch differenzierte Arbeitszeiten in Bezug auf mich und meine Freundin und dem Hundesitter der ebenfalls geplant wäre würde sich die Zeit bei 4 Stunden einpendeln)

-der Lärmfaktor würde die Mieter stören, die keine Hunde haben (selbige Antwort wie oben eigentlich)

-schlechte Erfahrung mit nicht zahlenden Mietern bei Schäden vom Bodenbelag (man zahlt doch Kaution?!? Versicherung dafür gibt's doch auch?!?, das vom Vormieter verbleibende Laminat bleibt drinnen und wäre meine, drunter würde sich der Teppich vom Vermieter befinden)

Manchen Argumenten würde ich teilweise zustimmen, zusammenfassend aber sehe ich persönlich alle widerlegbar (man kann ja drüber reden?!?)

Er sitzt da wohl am längeren Hebel aber dann werden wir wohl nicht lange bleiben (mussten uns aus Zeitgründen vorerst für die Wohnung entscheiden)

Renick  18.02.2018, 21:25

Lieben Dank für deine Informationen. Alle die genannten Punkte sind nur Befürchtungen, welche Probleme es vielleicht geben könnte. Das reicht nicht aus und ist nicht sachbezogen. Er müßte konkret sagen, was speziell gegen den von dir gewünschten Hund spricht. Hierbei müßte der Vermieter auch betrachten, um was dür eine Rasse es geht und wie groß der Hund ist. Du hast von einem kleinen Hund gesprochen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit von Beschädigungen generell geringer.

Der Vermieter würde meines Erachtens bei Gericht nicht durch kommen mit diesen Gründen. Er hat keine Prüfung speziell auf deine individuelle Situation vorgenommen. Nur weil der Hund ein paar Stunden allein ist begründet das noch lange nicht plausibel, warum er die ganze Zeit bellen sollte.

Sprich doch nochmal mit dem Vermieter und erklär ihm das so. Es ist ja auch so, dass er die Genehmigung später widerrufen kann, falls es zu tatsächlichen Problemen mit deinem Hund kommen sollte. Das könnte vielleicht ein Argument sein, die Genehmigung zu geben. Er kann ja durchaus auch mit rein schreiben, dass die Genehmigung bei Problemen widerruflich ist. Vielleicht lässt sich auf dieser Basis einigen.

Der Mietvertrag hat für dich Vorrang. Du kannst unter Berufung auf die Hausordnung nicht Regelungen des Mietvertrages aufheben.

Es zählt dein Mietvertrag. Denn auch wenn Hundehaltung allgemein erlaubt ist, kann es sein, das dein Vermieter aus welchen Gründen auch immer, in dieser Wohnung keine Hunde will. z.b. teures Parkett

Piet01021991 
Fragesteller
 18.02.2018, 16:06

Vielen Dank für die Auskunft:)

Die Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft gelten für dich nicht, oder bist du Eigentümer?

Wenn der Eigentümer nicht will, dass du in seiner Wohnung einen Hund hältst, und du das im Mietvertrag akzeptierst, ist das für dich bindend.