Treppenhausreinigung & Winterdienst nicht eingehalten?

9 Antworten

wenn das nicht klappt, muß ein Hausmeisterdienst über die Nebenkosten bezahlt werden von den Mietern

Das würde ich mal sagen. Dann gibt es eine Hausordnung, an die man sich zu halten hat

Mein Kumpel hat eine Eigentumswohnung, andere Eigentümer oder Mieter machen das auch nicht, so müssen Alle dann Winterdienst und Treppenhausreinigung bezahlen

Bei uns nimmt sich eine alte Frau vom Winterdienst aus, raucht aber noch wie ein Schlot. Da haben wir eine Schneekarte, die im Wechsel dann für Schneeräumen sorgt

So hängt man die Karte an die Wohnungstür und der Mieter muß gucken, wann es schneit

Das ist gerechter, als wenn man 1 Woche eingeteilt ist, es schneit nicht und der andere Mieter ist in einer anderen Woche dran und es schneit sehr viel.

So ist eine Einteilung nach Schneetagen, Eintragen im Heftchen und Weitergabe noch gerechter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einfach mal mit denen reden, hat ja nichts mit Unfreundlichkeit deiner Eltern zu tun.

Ich musste damals 20€ im Monat für die Reinigung zahlen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Eltern haben die Arbeiten ohne die Miene zu verziehen über all die Jahre selber erledigt. Sie haben sie also gern gemacht und vielleicht auch noch immer schon kurz bevor die Mieter sich ran machen wollten, die es dann irgendwann aufgegeben haben. Ich denke, da kann man den Mietern keinen Vorwurf machen. Auch nicht, dass die Mieter gegen den Mietvertrag verstoßen haben.

Du kannst rückwirkend gar nichts machen und bist Du überhaupt schon Vermieter? Also bist Du jetzt der Hauseigentümer?

Das einzige, was Du machen kannst, mit den Mietern reden, dass es so nicht mehr geht, wie es in den letzten 9 Jahren gelaufen ist und dass ab sofort gilt, was im Mietvertrag steht. Deinen Eltern machst Du klar, dass sie nun nicht mehr selbst Hand anlegen dürfen, wenn Mieters dran sind. Und dann beobachtest Du, wie es in Zukunft läuft.

Gibt es die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen?

Schriftl. per Einwufeinschreiben abmahnen und ankündigen, dass bei weiterem Verstoß gegen den Mietvertrag ernsthafte Konsequenzen entstehen bis hin zur Kündigung des Mietvertrages.

Sobald der nächste Turnus nicht bedient wird mitteilen, dass eine Fremdfirma beauftragt wird und deren Kosten als Schadenersatz verlangt werden.

Rückwirkend geht das gar nicht, da die Änderung des Vertrags, bzw. die Kostentragung durch die Mieter angekündigt werden muss.

Nachträglich geht hier gar nichts. Die Eltern können die Mieter lediglich ermahnen/abmahnen und zur Erledigung der Reinigung auffordern. Hier könnte man ggfs. die Beauftragung einer Firma ankündigen.