Mietvertrag unterschrieben vor Jobcenter?

4 Antworten

Notwehr und Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz können durchaus ein Argument sein, dass die Zusage auch hinterher erfolgt.

Wie auch immer:

Stellt Montag Antrag auf Wohngeld und Erstausstattung. Das mal auf jeden Fall.

Wenn wird die ARGE nur bis zum erlaubten Satz zahlen. Den fehlenden Betrag werdet Ihr dann selbst tragen müssen.

Bitte achtet bei den Nebenkosten darauf, dass diese nicht zu gering ausfallen. Sonst kommt im nächsten Jahr eine hohe Rechnung.

Ihr könnt auf Facebook nach notwendigen Artikeln fragen, die verschenkt werden. Ich lese immer wieder, dass ganze Wohnungen so eingerichtet werden können, mehr als die Erstausstattung für das Baby.

Ansonsten schaut auf der Seite Eurer Kommune, ob es einen kommunalen Pass oder so gibt,, mit welchem manche Vergünstigung vor Ort verbunden ist.

Ein Baby selbst kostet nur die Hygiene. Es kann gestillt werden. In der Regel.

Wenn man einen Mietvertrag als Harz4 Bezieher ohne Kenntniss des Jobcenters unterzeichnet, bei einer kommenden Miete welche Über der OBERGRENZE des Mietsatzes liegt.

Dann hat man selbst Schuld wenn das Jobcenter nichts gewährt.

Das einzige was Du/Ihr machen könnt/et , wäre gleich Montag Morgen beim Jobcenter aufschlagen und denen mitteilen das ihr aus Notwehr weil ein Kind kommt einen Mietvertrag unterschrieben habt.

Ob das Jobcenter dann seinen Segen dazu gibt ist eine sogenannte "Ermessensentscheidung".

Lina2017000 
Fragesteller
 30.06.2018, 00:56

Okay danke,

ja das hatte ich auch vor.

patermomas  30.06.2018, 00:59
@Lina2017000

Es kann dann passieren dass wenn eure Miete über dem Satz liegt , ihr von eurem Eigenanteil, also dem Geld was Abzüglich Der Miete für euch über bleibt zur Miete zu zahlen müsst.

Bei Personen unter 25 Jahren zahlt das Jobcenter die Mietkosten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die den Umzug in eine Wohnung außerhalb des Elternhauses notwendig machen.

Die Zustimmung hat das das Jobcenter ja wohl gegeben, weil die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Damit steht es Euch auch grundsätzlich frei, eine Wohnung anzumieten. Die Mietobergrenze spielt hierbei keine Rolle - wenn man über dieser Grenze liegt, dann übernimmt das Jobcenter eben nicht dauerhaft den vollen Betrag und man müsste die Differenz aus dem Regelsatz bestreiten - zudem fordert man die Leistungsbezieher dann i. d. R. auf, eine preiswertere Wohnung zu suchen - 6 Monate muß das Jobcenter dann aber noch den höheren Mietpreis übernehmen.

Die Mietobergrenze ist allerdings nicht starr anzuwenden; insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob es überhaupt Wohnraum zu diesem Preis gibt - grundsätzlich kann auch eine größere Wohnung angemietet werden, wenn dafür der Mietpreis geringer ist. Geringfügige Überschreitungen der Grenzen sind ebenfalls unschädlich.

Ob tatsächlich die Mietkosten unverhältnismäßig sind, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, da Du keine Angaben zu Größe der Wohnung und Kaltmiete/NK sowie zu den Grenzen in Deiner Stadt gemacht hast.

Hier liegt m. E. zudem eine besondere Härte und Eilbedürftigkeit vor, die den Auszug dringend notwendig macht (Geburt in 2 Monaten) und hier müssten ggf. zunächst auch in gewissem Rahmen (zumindest vorübergehend) höhere Kosten akzeptiert werden, als vorgesehen.

Ihr müsst erst einmal abwarten, welche Kosten übernommen werden - sollten die Mietkosten nicht in voller Höhe übernommen werden, so sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Entweder Ihr wendet Euch an eine entsprechende Beratungsstelle oder an einen Rechtsanwalt, damit der Bescheid überprüft werden kann - die Erfahrung zeigt, daß die Jobcenter gerade in diesem Bereich gesetzeswidrige Kürzungen vornehmen.

Wenn Ihr einen Rechtsanwalt aufsucht, könnt Ihr Beratungskostenhilfe beantragen - Ihr müsst das dem Rechtsanwalt nur VOR Beginn der Beratung mitteilen; er kann das dann für Euch beantragen.

Ihr solltet Euch auf jeden Fall erkundigen welche anderen Leistungen noch möglich sind; dafür empfehle ich eine pro-familia-Beratungsstelle.

DerSchopenhauer  30.06.2018, 08:26

Auch der Bescheid kann über pro familia geprüft werden - die pro-familia-Beratungsstellen arbeiten grundsätzlich auch mit Rechtsanwälten zusammen...

Du hast deine Ausbildung abgebrochen?

Geht man da nicht eher in Karenz und wenn das Baby da ist macht man dann weiter?

Lina2017000 
Fragesteller
 30.06.2018, 00:51

Habe es auch aus einem anderen Grund Abgebrochen. Das war aber nicht meine Frage... Ausbildungsplatz für später habe ich schon es geht um jetzt.