Kein Bafög, wenn man in einer Wohnung lebt, mit Mietvertrag, die aber den eigenen Eltern gehört?

4 Antworten

Wenn sie Miete zahlt und das schriftlich belegt ist mit Mietvertrag und Kontoauszügen, dass kriegt sie Bafög, wenn sonst alle Vorraussetzungen stimmen.

Es geht ihr (also meiner Cousine) nicht um das Bafög an sich, ich hatte bereits in meiner Frage geschrieben, sie erhält bereits Bafög. Es geht darum, ob ein Mietvertrag genauso zählt wie ein Mietvertrag mit Fremden. Der Antwort der anderen nach, anscheinend nicht.

doch klar. Mietvertrag is Mietvertrag. das sollte meine Antwort auch ausdrücken. Die Bafögstelle is nich dafür da, Vermieter-Mieter-Fragen zu klären, sondern tatsächliche Kosten, welche belegbar sind - Kontoauszug die Zahlung und Mietvertrag für die korrekte Höhe - tragen zu helfen, wenn der Bezieher Anspruch drauf hat. Also Studenten und Lehrlinge ohne Einkommen, ohne gesponserten Wohnsitz etc. etc. ...

Grad nochmal geschaut. Es gibt wohl etwas weniger (BAföG-Höchstsatz 377 Euro statt 530 Euro) aber nicht völlig gar nichts. Müsst denen ja nich auf die Nase binden, dass es die leiblichen Eltern sind, sondern es kann beispielsweise auch von beiden ne GbR, OHG oder sowas - also eine Unternehmensform Gegründet werden, welcher die Wohnung dann überschrieben wird. Dann ist der Name der Eltern erstmal aus dem direkten Sichtfeld raus und muss extra ermittelt werden. Darüber sollten sich deine Tante und dein Onkel aber anwaltlich beraten lassen, da es weitere Vorteile (Steuer absetzen) aber auch Nachteile haben kann, da sie dann eine vollwertige Firma sind. Müsst ihr entscheiden.

@valvaris

vielen Dank für deine sehr ausführlichen Antworten, klasse! dass es gar nichts gibt, habe ich auch wiederum nicht behauptet :) es gibt halt das, was sie auch sonst bekommen hat, minus dem anteiligen Mietgeld in dem gesamten Bafög dass sie zur Zeit bekomment. die Antwort von Maramiez unten drückt es ziemlich deutlich aus.

Bestimmt geht es auch so, wie du beschreibst, mit Firma gründen etc, aber wir sind schlichte, einfache menschen, und die Ersparnis, bzw der Gewinn beim Bafög auch nicht so immens. Daher, die werden alles bei der Wahrheit belassen, und dann gucken, was rauskommt.

aber auf jeden fall, vielen Dank!

ich weiß aus langer bafög- und sozialhilfeerhfahrung, dass man bei Ämtern mit der Wahrheit meist das selbe Ergebnis aber viel mehr Laufwerk hat. War während meiner Schulzeit nach dem 18. Lebensjahr über Studium, über Berufsausbildung und noch ein Zweitstudium immer das gleiche. Mittlerweile hab ich aber glücklicherweise nen Job, von dem sichs leben lässt.

@valvaris

ich kenne den Begriff "Laufwerk" nicht, aber ich denke, auch wenns am ende auf das gleiche hinauskommt, ist man dann doch besser mit der Wahrheit dran.

ich hab auch übrigens fast lebenslange Erfahrung mit Sozialhilfe, und Bafög, da ich aus einer Flüchtlingsfamilie komme, Halbwaise bin, und meine Mutter in Deutschland auch nur immer Putzfrau war. ohne Sozialhilfe und natürlich Hilfe von der Familie, hätten wir auch nur auf der Strasse gelebt vermutlich. Und mit Vollbafög bin ich nett durch Studium gekommen, ohne arbeiten zu müssen (natürlich hab ich auch kein urlaub gemacht, oder auto gehabt, oder sonstwie das konsumiert, was alle anderen Deutschen immer alles haben wollten schon während der Studienzeit.)

jedenfalls, wie du, hab ich auch mittlerweile einen Job von dem es sich leben lässt.

das Laufwerk sollte Aufwand werden. Autokorrektur.

Der Mietvertrag zählt genau so wie bei jedem anderen Vermieter. Allerdings müssen die Eltern ihr Einkommen offen legen. Dazu gehören dann auch wieder die Mieteinnahmen.

es ist ziemlich lange her seit ich Bafög selbst bezogen habe, aber da meine Cousine vorher schon bafög bezogen hat, wäre das Einkommen der Eltern doch so oder so, schon längst offengelegt?

oder hat sich das die letzten 12 Jahre verändert?

Sie bekommt dann nur die Mietpauschale für daheimwohnende (49€). Nicht aber für auswärtswohnende, da sie im Eigentum der Eltern lebt.