Kind verbleibt alleine in Sozialwohnung?
Wir wohnen seit 1990 in einer Wohnung mit WBS wo wir als Ehepaar und unsere Kinder aufgeführt sind (Sozialbindung besteht noch) Es heisst der WBS behält seine Gültigkeit solange der Mietvertrag besteht auch wenn Personen Anzahl oder Einkommen sich verändert. Somit können wir als Eltern doch ausziehen und das Kind bleibt erstmal wohnen (wir hätten kurzfristig eine neue Wohnung in Aussicht das Kind allerdings nicht. Es gibt ja auch ein Urteil das Kinder in der Wohnung der Eltern verbleiben können wenn diese ausgezogen sind, da es sich hierbei nicht um eine genehmungspflichtige Untervermietung handelt.
1 Antwort
Erst kürzlich habe ich darüber einen Bericht gesehen. Alleinstehende suchen dringend Wohnung, bekommen aber keine, weil die Wohnungen falsch belegt sind. Du wärst dann so ein Fall.
Da es aber nicht kontrolliert wird, wäre das in der Praxis wahrscheinlich erstmal kein Problem, solange das Kind keine Leistungen beantragt. Dann wird natürlich genau hingeguckt
Wie gesagt, es wird von den Gesellschaften nicht kontrolliert. Da sagt jetzt keiner, du musst ausziehen. Aber es wäre schon gut, wenn es nur vorübergehend ist. Die Wohnungsnot ist groß.
Das stimmt aber erstmal verstößt man doch gegen kein Gesetz oder? Es soll ja auch keine Dauerlösung sein, da die Wohnung unserem Sohn sowieso zu groß ist. Aufgrund seiner derzeitigen Montagearbeit ist es nicht einfach sich eine andere Wohnung zu suchen.