Übernahme des Mietvertrages?
Hallo ihr lieben,
ich habe mal gehört das man einen Mietvertrag erben kann. Und zwar meine Eltern wohnen seit knapp 25 Jahren in der gleichen Wohnung zur Miete sie haben eine Kaltmiete von 220€ bei 96qm Wohnfläche. Mein Vater ist allerdings Oktober 2019 gestorben aber die Mama ist noch am Leben. Der Mietvertrag war über meinem Vater. Meine Mutter kann nach dem Tod meines Vaters nicht mehr alleine bleiben. Deswegen steht die Wohnung unbewohnt weil meistens im Ausland bei meiner Schwester ist oder wenn sie in Deutschland ist bleibt sie entweder bei mir oder bei meinem Bruder. Ich zahle momentan 800€ Kaltmiete und würde gerne mit Frau und Kindern in die Wohnung der Eltern einziehen bei der Miete der Eltern.
Jetzt zu meine Frage. Kann ich den Mietvertrag meiner Eltern als Erbe beanspruchen, obwohl die Mutter noch am Leben ist?
danke im Voraus
3 Antworten
d.h. deine Mutter zahlt seid 2 Jahren Miete für eine unbewohnte Wohnung...
Deine Mutter hat den Mietvertrag geerbt, daher kann sie dort noch wohnen.
Du kannst den Mietvertrag erst übernehmen, wenn deine Mutter gestorben ist.
Aber du könntest jetzt als Untermieter einziehen, wenn der Vermieter einverstanden wäre. und wenn deine Mutter gestorben ist, übernimmst du den Mietvertrag.
Wenn deine Mutter stirbt, kann der Vermieter aber auch sagen, nein, er kündigt die Wohnung und du kannst einziehen oder drinbleiben zu einem höheren Preis...
Sicher ist dir die niedrige Miete auf keinen Fall, daher am besten mit dem Vermieter sprechen. Es hängt jetzt davon ab, was er für ein Typ ist.
Nein, erben kann man nur bei Tod, das vorab. Du könntest mit dem Vermieter sprechen, ob die Möglichkeit besteht, die Wohnung zunächst als Untermieter zu beziehen, mit dem Ziel, sie dann als Hauptmieter nach der Mutter zu übernehmen. Oder deine Mutter zieht offiziell aus und du dann als Hautmieter ein.
Du kannst sicher sein, egal welche Lösung, die Miete wird angehoben werden.
Sofern deine Mutter noch nicht offiziell ausgezogen ist, geht das.