Übernahme des Mietvertrages?

3 Antworten

d.h. deine Mutter zahlt seid 2 Jahren Miete für eine unbewohnte Wohnung...

Deine Mutter hat den Mietvertrag geerbt, daher kann sie dort noch wohnen.

Du kannst den Mietvertrag erst übernehmen, wenn deine Mutter gestorben ist.

Aber du könntest jetzt als Untermieter einziehen, wenn der Vermieter einverstanden wäre. und wenn deine Mutter gestorben ist, übernimmst du den Mietvertrag.

Wenn deine Mutter stirbt, kann der Vermieter aber auch sagen, nein, er kündigt die Wohnung und du kannst einziehen oder drinbleiben zu einem höheren Preis...

Sicher ist dir die niedrige Miete auf keinen Fall, daher am besten mit dem Vermieter sprechen. Es hängt jetzt davon ab, was er für ein Typ ist.

Nein, erben kann man nur bei Tod, das vorab. Du könntest mit dem Vermieter sprechen, ob die Möglichkeit besteht, die Wohnung zunächst als Untermieter zu beziehen, mit dem Ziel, sie dann als Hauptmieter nach der Mutter zu übernehmen. Oder deine Mutter zieht offiziell aus und du dann als Hautmieter ein.

Du kannst sicher sein, egal welche Lösung, die Miete wird angehoben werden.

Sofern deine Mutter noch nicht offiziell ausgezogen ist, geht das.