Mietvertrag Eltern und volljähriges "Kind"?

3 Antworten

Nein, dann muss die Person auch nicht als Mieter aufgenommen werden.

Man kann dort auch einfach wohnen. Verbieten kann der Vermieter das übrigens nicht.

Wegen der Meldebescheinigung bei der Gemeinde und den Nebenkosten.

Dafür muß man nicht als Mieter im Mietvertrag stehen.

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@anitari

Nur so wäre es aber korrekt.Besucheraufenthalte sind zeitlich begrenzt.

Als Mieter nicht zwingend, evtl. als mit einziehende Person.

Allerdings könnte es sein das der Vermieter verlangt das alle volljährigen Personen als Mieter im Vertrag aufgenommen werden.

Neuer Vertrag für eine neue oder dieselbe Wohnung?