Mietvertrag, umgehen?

8 Antworten

2 Jahre in der Wohnung bleiben mußt Du nicht, aber 2 Jahre lang die vertraglichen Pflichten erfüllen.

Du kannst fragen ob man das ändert. Ich glaub aber kaum das der Vermieter das nacht.

Da steht ja:

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Ob man die allerdings provozieren will?

Ansonsten sind 24 Monate nach meinem wissen zwar an der oberen Grenze aber legal.

Meine jetzige Wohnung hatte 12 Monate bindung, 24 wäre mir persönlich aber zu lange und ein Grund die nicht zu nehmen.

Als gedankenspiel (ich habe keine ahnung ob das geht) würden mir eine Option einfallen:

Untervermietung/Zwischenmiete für Restmietdauer. Da muss soweit ich weiß aber der Vermieter zustimmen.

FordPrefect  06.04.2022, 11:15
Ansonsten sind 24 Monate nach meinem wissen zwar an der oberen Grenze aber legal.

Nein, zulässig sind maximal 48 Monate.

dieLuka  06.04.2022, 11:17
@FordPrefect

Ok, dann hatte ich die 24 als grenze wohl falsch im Kopf. Danke für die Korrektur.

Würde ich niemals unterschreiben, ich würde sogar fast so weit gehen und behaupten, bei nicht-gewerblichen Immobilie ist das nicht zulässig.

Wahrscheinlich hat die Sache irgendwelche Mängel und schnell wechselnde Mieter.

DaKaBo  06.04.2022, 11:11

Was... der Kündigungsverzicht? Das ist möglich, bis max. 48 Monate.

Muss ich wirklich 2 Jahre in der Wohnung denn bleiben, kann man es nicht irgendwie anders umgehen ? 

Wenn du den Vertrag so unterschreibst, nein.

Auf was anderes wird sich Vermieter bzw. Verwaltung aber vermutlich nicht einlassen. Die wollen nicht nach 3 Monaten schon deine Kündigung im Briefkasten haben und schon wieder neu vermieten müssen.

Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Auf diesen Passus würde ich persönlich mich nicht einlassen. Ich weiß ja nicht, wie wahrscheinlich das in diesem konkreten Fall ist, aber da könnte es dir passieren, dass du nicht am 01.05. in die Wohnung kannst und dir auf eigene Kosten Ersatz beschaffen musst.

Beide Vertragsparteien verzichten für die Dauer von 24 Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Formal korrekter beidseitiger Kündigungsverzicht.

Muss ich wirklich 2 Jahre in der Wohnung denn bleiben, kann man es nicht irgendwie anders umgehen ?

Ja, so steht es da doch eindeutig. Wenn du das nicht willst oder nicht kannst, darfst du das nicht unterschreiben. Alternativ könntest du nur für die Restlaufzeit bis zum frühest möglichen Kündigungstermin die Wohnung untervermieten.