Mietaufhebungsvertrag - selbst Nachmieter suchen?
Meine Tochter möchte gern einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Da sie gern einige Sachen an den Nachmieter verkaufen möchte, möchte sie gern den Nachmieter selbst suchen. Ist ja auch für die Vermieterin von Vorteil. Damit erspart sie sich den Stress der Suche. Was meint ihr, wäre die Formulierung so okay? Ziel ist es, dass der Nachmieter im Prinzip in den Mietvertrag einsteigt und sie eigentlich auch gar nicht erst Diskussionen mit den Vermieterin hinsichtlich evtl. Schönheitsreparaturen usw. hat und eben der Nachmieter auch z. B. vorhandene Wandregale übernimmt, um so das Vergipsen der Löcher zu umgehen. So hat sie das auch vom Vormieter übernommen.
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass das Mietverhältnis über die genannte Mietsache, welches am 01.10.2018 geschlossen und mit dem 1. Änderungsvertrag vom 20.01.2019 ergänzt wurde, zum 31. März 2020 einvernehmlich beendet wird.
Es wird vereinbart, dass die Mieter sich bemühen, einen Nachmieter ab dem 01. April 2020 zu finden. Der potentielle Nachmieter wird durch die Mieter explizit darauf hingewiesen, dass eine Hundehaltung nicht erlaubt ist. Die Vermieter verpflichten sich, das Mietverhältnis mit dem Nachvermieter ab dem 01. 04. 2020 fortzusetzen.
Und noch eine Frage: Was ist eigentlich der Unterschied, wenn man vereinbart, dass das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortgesetzt wird bzw. der Vermieter einen Anschlußmietvertrag mit dem Nachmieter abschließt? - Diese zwei Möglichkeiten habe ich dazu gefunden und weiß leider nicht so recht den Unterschied.
Danke schon mal für Eure Antworten!
Ich muss dazu noch ergänzen, dass die meine Tochter eh aus dem Mietverhältnis raushaben wollen. Lt. Mietvertrag ist es nicht so explizit ausgeschlossen, einen Hund zu halten. Und sie hat sich deshalb auch einen Hund angeschafft. Das gefällt ihnen aber nicht. Auf eine Kündigung hat es der Rechtsanwalt von denen dann auch nicht ankommen lassen. Aber sie legt ihr immer mal wieder unmissverständlich dar, dass sie ausziehen soll.
4 Antworten
Ihr könnt das schon so schreiben, aber als Vermieter würde ich so etwas niemals unterschreiben.
Ich würde auf die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung mit dreimonatiger Frist hinweisen und darauf, dass ich mir meine Mieter gerne selbst aussuche.
Was mit den Teilen geschieht, die man am liebsten an Nachmieter verkaufen würde, wäre mir egal und auf das Thema Schönheitsreparaturen würde ich nicht verzichten, sondern auf einer Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand bestehen.
Wenn der Vermieter auf Euer Ansinnen eingeht, hat er doch überhaupt keine Kontrolle und späterer Streit ist vorprogrammiert.
Selbst wenn der Vermieter deiner Tochter an ihrem Auszug interessiert wäre, muss er
- weder einer vorfristigen Aufhebung des MV zustimmen
- noch Fortstsetzung des MV zu gleichen Bedingungen durch einen Ersatzmieter
- noch Nachvermietung an einen vorgeschlagenen Interessenten
- noch Zurücklassen von verkauften Einrichtungsgegenständen.
Hingegen hat er einen Rechtsanspruch auf
- Mietzahlung und Vertragserfüllung (Treppenhausreinigung) bis zur frühstmöglichen Beendigung durch ordentliche Kündigung der Mieterin sowie
- vollständig geräumt übergebene Wohnung.
Einschl. Mängelbeseitigung und Renovierung, soweit vereinbart und fällig.
Da kann man vorher schon ausziehen, schreiben, anregen, verhandeln oder wollen was man will - das Leben ist kein Ponyhof und Vertragstreue abgeschlossener Verträge kein Wunschkonzert mit Solistin :-O
G imager761
Ich als VM würde mir quasi nicht die Kündigungsfrist vom MIETER von 3 Monaten auf NUR 1 Monat verkürzen lassen, also diese Vereinbarung SO NICHT treffen !
Und den Nachmieter würde ich mir besser selber aussuchen !
das wird kein Vermieter unterschreiben, er muss keinen Nachmieter akzeptieren.
selbst wenn du 10 evtl. Nachmieter präsentierst.
da Sie den Zustand übernommen hat, ist Sie in der Verpflichtung die Wohnung so herzustellen, wie es im Mietvertrag steht.
die Frage ist ob ein Nachmieter an deinen Klamotten interessiert ist