Mietvertrag trotz befristetem Arbeitsvertrag?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du stehst leider in Konkurrenz zu vielen anderen, die ein unbefristetes Arbeistsverhältnis haben.

Wir verlangen von Mietinteressenten immer die letzten 3 Verdienstbescheinigungen. Darin steht nicht nur, wieviel unter dem Strich überwiesen wurde. Man kann noch viel mehr daraus entnehmen. Zum Beispiel auch, wann das Arbeitsverhältnis begann. Jeder geht davon aus, dass es eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten gibt. Danach würde ich dann als erstes fragen.

Grundsätzlich ist es jedoch so, dass jemand, der schon längere Zeit bei ein und demselben Arbeitgeber ist, als zuverlässig eingeschätzt werden kann.

Du musst immer davon ausgehen, dass Du in Konkurrenz zu so jemand stehst und wenn da nicht noch andere Vorzüge sind, hast Du dabei schlechte Karten.

Aber grundsätzlich ist es so, dass wenn das Einkommen reicht, zum Beispiel auch die Symphatie eine sehr bedeutende Rolle spielt. Welchen ersten Eindruck kannst Du bei einer Besichtigung bieten?

bwhoch2  20.11.2019, 21:31

Danke für die Auszeichnung.

Kannst Du zumindest eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Deines ehemaligen Vermieters vorlegen?

Ansonsten kannst Du nur hoffen, dass diese potentielle Vermieterin Deinen ganz neuen AV mit Probezeit so akzeptiert.

GoodQandA 
Fragesteller
 19.11.2019, 07:40

Ich habe bisher bei meinem Vater gewohnt... also nein, leider nicht.

Der VM weiß genau, dass neue Arbeitsverträge meist eine Probezeit vereinbaren oder oft befristet sind. Und auf Nachfrage würde ich hier nicht die Unwahrheit sagen wollen, da sie Anfechtung des MV hergäbe.

Sondern den Zweitjob angeben, mir beide Verdienstbescheingungen besorgen und ausloten, ob ihm eine Bürgschaft deines Vaters gefallen würde, so er die abzugeben bereit wäre.

GoodQandA 
Fragesteller
 19.11.2019, 07:59

Ich bezweifle, dass mein Vater bürgen würde, da ich gerade wegen den Problemen mit ihm eine Wohnung suche..

imager761  19.11.2019, 08:08
@GoodQandA

Schade. Als Erstmieter mit Neben- und Teilzeitjob bist du nicht erste Wahl der Bewerber.

Für alle stillen Leser und die, die mir so hilfreich geantwortet haben: ich habe die Wohnung ohne Probleme bekommen.

Die Vermieter wollten den Arbeitsvertrag sehen, haben aber dazu nichts weiter gesagt und waren prinzipiell sehr höflich und lieb drauf.

Also kann ich zur Aufmunterung für Leute mit den selben Sorge nur sagen: einfach mit offenen Karten spielen und ehrlich und höflich bleiben! Dann sollte das klappen.

Danke nochmals für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Also ich hatte noch nie den Fall das der Vermieter den Arbeitsvertrag sehen möchte. Klingt etwas unüblich. Was du höchstens vorweisen müsstest sind Lohnzettel meiner Erfahrung nach. In dem Fall würde ich die Befristung gar nicht erwähnen.

Ansonsten falls er es wirklich sieht: Sagen wie es ist. Hört sich doch ganz gut an.