Arbeitsvertrag Befristung nach Ausbildung?

4 Antworten

Sobald Du mit der Arbeit nach der Ausbildung begonnen hast, ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Da Du jedoch in der Probezeit bist, kannst Du ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Tipp: Sag dem Arbeitgeber, dass Du Dich auf sein Wort verlassen hast. Ob er als rechtschaffener Unternehmer sich nun nicht daran halten möchte.

Du musst den Vertrag nicht unterschreiben. Du kannst auch einfach weiterarbeiten und schauen was passiert.

Hast Du den Vertrag schon unterschrieben und wenn ja, mit welchem Datum?

Wenn Du den befristeten Arbeitsvertrag nicht rückwirkend unterschrieben hast, ist doch nachweisbar, dass er erst zwei Wochen nach Abschluss der Ausbildung abgeschlossen wurde und die Befristung damit unwirksam ist.

Du kannst jetzt bis zum Schluss der Befristung arbeiten und wenn der AG den Vertrag nicht verlänger, bzw. Dich nicht unbefristet übernehmen will, eine Entfristungsklage einreichen.

Wenn Du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, brauchst Du ihn nicht unterschreiben oder Du unterschreibst mit aktuellem Datum.

Du kannst den AG auch darauf hinweisen, dass Du unbefristet arbeitest, ich vermute, er weiß, wann Du die Ausbildung beendet hast und Du nicht ohne sein Wissen weiter zur Arbeit gekommen bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke,

nein unterschrieben habe ich noch nicht, ich habe den AG darauf hingewiesen dass die Befristung nicht korrekt ist, er besteht trozdem darauf mit den Worten: ,, wir machen da keine Ausnahme"

Also Montag mit aktuellem Datun unterschreiben damit bin ich unbefristet und auf der sicheren Seite ?

@Vita959

Entweder gar nicht unterschreiben oder mit aktuellem Datum.

Du kannst doch nachweisen, wann Deine Ausbildung geendet hat. Wenn das Datum des befristeten Arbeitsvertrags drei Wochen später ist und der AG nicht glaubhaft darlegen kann, er hätte keine Ahnung gehabt, wann Deine Ausbildung zu Ende war, kannst Du in einem Jahr immer noch Befristungsklage erheben, falls das dann notwendig ist.

@Vita959

Beim Feld wo ich meine Unterschrift setzten soll ist der 14.06 angesetzt

@Vita959

Das würde ich nicht unterschreiben.

Dein Chef weiß also genau, dass Du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast und möchte Dir die Befristung mit diesem falschen Datum "unterjubeln".

Streich das Datum durch und ersetz es durch das aktuelle oder unterschreib gar nicht.

Dein Chef kann Dich jetzt nicht so einfach entlassen, da Du in der Firma die Ausbildung gemacht hast, greift bei Dir das Kündigungsschutzgesetz sofort und nicht erst in sechs Monaten (immer vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften)

@Hexle2

ok ich danke dir.

nein der Betrieb hat mehr Vollzeitkräfte

@Vita959

Du hast doch bestimmt zwei Verträge bekommen, einen für den AG und einen für Dich.

Wenn Du unterschreiben willst, streich das falsche Datum aus und ersetz es auf beiden Verträgen mit dem aktuellen Datum.

@Hexle2

Danke dass Sie sich Zeit nehmen,

noch was, wenn ich diesen Vertrag einfach nicht unterschreibe, wie geht es dann weiter, was passiert dann ?

@Vita959

Dann hast Du einen mündlichen Arbeitsvertrag. Der ist unbefristet und ohne Probezeitvereinbarung. Es gilt die gesetzliche oder, falls anwendbar, tarifliche Kündigungsfrist.

Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften handelt, kann der AG Dir auch nicht so einfach wieder kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz greift dann.

ERstmal nichst unterschreinben und bei der gewerkschaft zb nachfargen oder bei einem anwalt fü arbeitsrecht den sowas hätte vorher geklärtwerden müssen und nichterst anche du da angefangen hats zu arbeiten !Wen das so istdas du einen normalen vertrag hast dan kann der chef den nicht einfach mal einseitieg ändern!

Moin  Vita959

Dein Ausbildungsverhältnis endet mit der Bekanntgabe und Aushändigung deines Gesellenbriefes. Ende der Durchsage.

Der 14.06. ist somit nicht zwingend dein erster Tag als Gesellen in einem Arbeitsverhältnis. Erst mit unterzeichnen eines solchen, bist du als Geselle eingestellt.

Ein Vertrag der Rückwirkend geleistete Arbeit mit einbezieht ist nichtig.
Entweder ist daher der Vertag falsch, oder du hast einen halben Monat umsonst gearbeitet (je nach dem, welches Datum im Vertrag festgehalten wurde)

Eine einjährige Befristung, ist auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung im selben Haus nicht unüblich. Normalerweise wird das volle Maß des Tolleranzrahmens ausgeschöpft und du erhältst noch einmal einen befristetes Verhältnis über ein Jahr. Jedoch dieses mal ohne Probezeit.

Die Probezeit von sechs Monaten ist dahin gehend ebenfalls legitim und mittlerweile gang und gebe.

Du hättest in paar Optionen gehabt. Da du jedoch faktisch blind unterschrieben hast, bist du faktisch gezwungen dies hin zu nehmen.

Du kannst dem Betrieb jedoch einen Hieb verpassen, indem du ihn bei der zuständigen Kammer, oder, oder und bei der AG / Betriebsrat / Gewerkschaft dafür ankreidest.