Mietvertrag nun ungültig ohne datumseintrag?

9 Antworten

da ja "grösszügigerweise" die Mieter weiterhin bezahlt wird, ist das ein gutes Indiz dafür, dass der Vertrag gültig ist ;-). Das Fehlen des Datums dürfte eigentlich kein Problem darstellen, höchstens wenn kein Mietbeginn drin stünde, wäre es problematisch, aber das bezieht sich dann eher auf den Mietbeginn und da die Person ja bei dir gewohnt hat, wäre das auch kein Problem. Ein mIetvertrag kann völlig unformal mündlich zustande kommen, dabei müssen eigentlich nur was, ab wann und für wieviel geregelt sein. Einfach aus Gründen der Beweisbarkeit ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll ;-). Natürlich muss Warmmiete gezahlt werden. Und das Ausräumen ist sowieso Mietersache. Selbst wenn jemand keinen Mietvertrag bei dir hat und einfach seine Sacheb bei dir reinstellt könntest du das Geld für eine Räumung von ihm zurückverlangen. Ausserdem ist es seltsam, dass der Betreuer diese Arbeit abgibt, ich denke, er müsste bei der Räumung anwesend sein um die Interessen seines Schützlings zu wahren, sonst kommen ev noch wichtige Papiere auf den Müll. Anekdote aus unserer Firma: Ein Mieter von uns wurde vom Sozialamt unterstützt. Miete ging vom Sozialamt direkt an uns (war schon bei Bewerbung so abgesprochen). Mieter zieht von einem Tag auf den anderen aus (Kündigungfrist mind. 3 Monate). Daraufhin hat das Sozialamt die Mietzahlungen sofort eingestellt, da "der Mieter gar nicht mehr da wohnt". Wir mussten vor Gericht gehen um das Geld vom Amt zu erhalten. Wer will so noch jemanden der vom Sozialamt ünterstützt wird als Mieter, wenn nur schon das Amt sich so anstellt

Welches Datum fehlte denn? Das Datum des Mietbeginns oder das zu dem der Vertrag unterzeichnet wurde? In beiden Fällen dürfte es sich um eine Formmagel handeln, der nicht grundsätzlich zur Nichtigkeit des gesamten Rechtgeschäftes führt, sondern bei dem der Beginn des Vertages z.b. anhand der ersten Mietzahlung für den Beginn des Mietverhältnisses beweiskräftig ist und die formale Kündigung das Ende des gültigen Mietverhältnisses beweist. Der Betreuer dürfte ein Schlitzohr sein - aber auch nicht mehr!

Hallo, hatte eben ein termin mit dem Betreuer.

er meinte kein problem, wenn ich vor gericht gehe werde auch recht bekommen und alles. Aber ich werde dann nach prozessgewinn nichts erhalten weil die rente weit unterm pfändungsgrenze liegt genaugesagt hat sie 96,93€ taschengeld der rest von den 500€ erhält das zozialamt wegen dem altersheim. und die verwandtschaft kann nicht belangt werden. Ich denk da hat er ein wenig recht oder. dann nehm ich lieber die 3 monate miete und die 500€ umzugsbeihilfe das wenigstens etwas erhalte nicht das ich nach den 3 monaten dann da steh und die wohnung nicht weitervermieten kann. was meint ihr?

Dieser Betreuer kommt sich anscheinend besonders schlau vor. Mehr kann ohne Detailkenntnisse, da besonders weil nicht zu erkennen ist, in welchem Bereich ein "Formfehler" ggf. überhaupt wirksam sein könnte.

Welches Datum fehlt?

Mietbeginn oder Datum des Vertragsabschlusses?

Ist aber eigentlich egal. Da will der Betreuer einen auf Dummenfang machen.

Selbst wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag geben würde wäre das wirksam.

Bis zum Ende des Mietverhältnisses (Kündigungsfrist) muß übrigens Miete + Betriebskosten gezahlt werden.