Kann man einen alten Mietvertrag durch Aufsetzen eines neuen ungültig machen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das würde nur funktionieren, wenn a l l e Vertragsparteien schriftlich einer solchen Änderung zustimmen würden.

So lange Du nichts in der Richtung unterschreibst, behält der ursprüngliche Mietvertrag seine Gültigkeit.

Deine Sorge insoweit ist also unbegründet.

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 09:28

Vielen Dank

Gemeinschaftliche Mieter können nur gemeinschaftlich kündigen ....

man kann auch den bestehenden Mietvertrag nicht durch einen anderen ersetzen - dazu müsste dieser erstmal gekündigt werden

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 10:04

Okay, vielen Dank.

Sofern alle Beteiligten auf Vermieter- und Mieterseite damit einverstanden sind, kann man vertragliche Änderungen vornehmen.

Im Übrigen bleibt nur die fristgerechte gemeinschaftliche Kündigung durch alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter in der Hoffnung, dass der Vermieter mit den Bleibewilligen einen neuen Mietvertag schließt.

Das klärt man klugerweise vorher ab, damit da niemand plötzlich "auf der Straße sitzt".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 11:36

Dann können die anderen also tatsächlich nicht zum Vermieter hingehen und sagen "Wir hätte gerne einen neuen Vertrag ohne MippleMepple", um den alten Vertrag auszulösen, wenn ich dem nicht zustimmen werde? Das ist wirklich sehr berühigend.

Aber der alte Vertrag, der ja noch von Mutter und Vater unterzeichnet war, wurde ja auf diese weise für ungültig erklärt. Heißt das, dass dieser dann trotzdem weitergelten würde? Dass man, sollte der nochmal irgendwo auftauchen, sich darauf noch beziehen kann, wenn da irgendwas drin steht oder dass meine Mutter (die leider aber nicht mehr lebt), sogar noch Ansprüche an die Wohnung gehabt hätte?

Gerhart  08.02.2020, 18:13
@MippelMeppel

Die vertragsauflösenden Umstände hast du aber nicht erläutert.

MippelMeppel 
Fragesteller
 09.02.2020, 00:07
@Gerhart

Was für Umstände?

schelm1  09.02.2020, 11:38
@MippelMeppel

Tote haben keine Ansprüche!

Soifrn sich einer weigert, den Kündigungswunsch eines anderen Mitmieters zu teilen, kann der Kündigungswillgie die Kündigung vor Gericht erfolgreich durchsetzen.

MippelMeppel 
Fragesteller
 09.02.2020, 14:17
@schelm1
Tote haben keine Ansprüche!

Ich meinte das eher hypothetisch, falls meine Mutter noch am Leben wäre, ob sie sich dann noch auf den alten Vertrag hätte berufen und Ansprüche hätte stellen können.

Soifrn sich einer weigert, den Kündigungswunsch eines anderen Mitmieters zu teilen, kann der Kündigungswillgie die Kündigung vor Gericht erfolgreich durchsetzen.

Gilt dieser Teil auch umgekehrt? Dass die meine Kündigung vor Gericht durchsetzen können, wenn ich nicht ausziehen will?

MippelMeppel 
Fragesteller
 10.02.2020, 16:30

In Deiner vorherigen Frage erwähntest Du doch bereits , daß Du , Deine Mutter und Dein Vater jeweils als Hauptmieter der Wohnung im gemeinschaftlichen Vertrag eingetragen wart , und Deine Tante nur als Untermieterin eines der beiden Elternteile .

Einseitig und ohne Deine Zustimmung hätten Deine Eltern keinerlei Möglichkeit , Deine ursprünglichen Vertragskonditionen und Deinen Status als Hauptmieter zu ändern . Ein nachträglich geänderter Vertrag hätte somit keine Auswirkungen für Dich , wenn Du der Änderung nicht selber schriftlich zugestimmt hattest .

Hier wird recht ausführlich erklärt , was es rund um einen gemeinschaftlichen Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern zu sagen gibt :

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/gemeinsamer-mietvertrag

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 10:03

Nein. Mein Vater, mein Bruder und ich. Meine Mutter stand noch in dem ganz alten Vertrag drin, indem wir Kinder gar nicht drinstanden. 1998 haben sich meine Eltern getrennt, wir sind mit unserer Mutter ausgezogen und später als wir volljährig waren, sind wir beim Vater wieder eingezogen, wobei mein Einzug eher unfreiwillig war.

Parhalia2  08.02.2020, 10:45
@MippelMeppel

Wichtig für Dich ist dann halt der letzte Mietvertrag , den Ihr gemeinsam ( also ausdrücklich mit DEINER Zustimmung ) schriftlich aufgesetzt hattet .

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 10:49
@Parhalia2

Alles klar.

meine Familie mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag, in dem wir alle gleichermaßen aufgeführt sind, rausschmeißen wollen.

Und wer hindert sie daran? Sie brauchen sich nur vom Vermieter kündigen zu lassen und mit ihm direkt allein einen neuen Vertrag schliessen. Und schon wäre der Drops für dich gelutscht.

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 10:07

Und genau das geht eben nicht. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle Mietparteien, die ihn unterschrieben haben, diesen auch kündigen.

imager761  08.02.2020, 10:19
@MippelMeppel

Unsinn. Seit wann müssen Mieter etwas unterschreiben, wenn Ihnen der Vermieter kündigt?

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 10:41
@imager761

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/gemeinsamer-mietvertrag

Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages durch den Vermieter

Wird einer Wohngemeinschaft oder auch einem Paar vom Vermieter gekündigt, die einen gemeinsamen Mietvertrag besitzen, so können diese Widerspruch dagegen einlegen. In diesem Fall müssen aber alle eingetragenen Hauptmieter ein sogenanntesSchlichtungsbegehren einreichen, um die Erstreckung des Mietverhältnisses zu erlangen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind:

  • sofern sich nur ein Mieter weigert, der Kündigung durch den Vermieter zu widersprechen, kann/können der/die anderen Mieter allein dagegen vorgehen à dazu muss aber sowohl gegen den Vermieter selbst aus auch gegen den sich weigernden Mieter ein Schlichtungsbegehren und spätere Klage eingereicht werden
  • gehört die vermietete Wohnung einer Familie, kann jeder Ehepartner oder eingetragene Partner die ausgesprochene Kündigung anfechten, auch dann, wenn er/sie nicht als Mieter im Mietvertrag stehen
imager761  08.02.2020, 15:05
@MippelMeppel

OMG. Du bist weder Teil einer Wohngemeinschaft, noch eingetragenen Partnerschaft oder Ehe. Du stehst als Sohn in einem gemeinsamem Mietvertrag mit deinen Eltern und aus diesem Hotel Mama sollst du ausgecheckt werden.

Mir wurde gesagt, dass das nicht möglich ist, weil ein gemeinsamer Mietvertrag auch nur gemeinsam gekündigt werden kann.

Und genau das ist eben dein Irrtum: Deine Zustimmung zur Kündigungsunterschrift kann bei Weigerung durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden :-O

Wie kommst du nur auf das schmale Brett, dass du auf immer und ewig deinen Eltern auf die Nüsse gehen und ihr Leben ruinieren darfst, weil du dort unkündbar bist und sie lebenslang an dich gekettet sind? Weit gefehlt.

Sie fordern dich zu Unterschrift unter eure gemeinsame Kündigung auf und lassen den bei deiner Weigerung auf deine Kosten und Ersatz des Mietschadens gerichtlich ersetzen.
Den neuen Vertrag über die alte Wohnung haben sie längst mit dem alten VM besprochen und unterschrieben in der Tasche, wenn vor Gericht das Räumungsurteil schriftlich ausgurteilt rechtskräftig wird und der Gerichtsvollzieher, auf Wunsch auch gern durch Unterstützung der Polizei, tätig bei der Räumung nachhilft.

Deine Eltern bleiben als Nachmieter einfach wo sie sind - und winken dir durchs Küchenfenster nach.

Und nun fange mit diesen Informationen einfach an, was immer du willst oder schiebe Panik - beides wäre mir recht.

MippelMeppel 
Fragesteller
 08.02.2020, 15:07
@imager761

Und genau das stimmt eben NICHT, also HÖR auf gegenanzustänkern. Mein Vater, mein Bruder und ich stehen ALLE DREI als HAUPTMIETER drin! Willst den Mietvertrag sehen oder was?!

imager761  08.02.2020, 15:21
@MippelMeppel

Und genau diesen Mietvertrag könne sie auch gegen deinen Willen durch Gerichtsbeschluss wirksam beenden - ob du das kapierst oder nicht, ist mir jetzt egal
PLONK & afk

frodobeutlin100  08.02.2020, 10:07

dazu müsste man einen Vermeiter haben, der bei sowas "mitspielt"

und für die Kündigung eines Mietvertrags braucht man als Vermieter immer noch Kündigungsgründe ....

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1.

der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

2.

der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

3.

der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

imager761  08.02.2020, 10:18
@frodobeutlin100

Ich gehe von Zustimmung wie Mitwirkung des VM aus, den ruhestörenden Jungspund aus dem Objekt loswerden zu wollen. Das ginge sogar fristlos.
Nach einem Hotelwochenende wäre dann Wiedereinzig der Eltern mit neuem Mietvertrag.

frodobeutlin100  08.02.2020, 10:22
@imager761

es kan dem Vermieter auch völlig egal sein - wen er nur daran interesiert ist, dass regelmäßig Geld reinkommt (solange keine Beschwerden von Nachbarn kommen gehen ihn die innerfamiliären Probleme der Mieter nämlich nicht an )

imager761  08.02.2020, 10:28
@frodobeutlin100

Vermietern ist es eben nicht egal, wenn sie sich mit etwas anderem als Zählen der Mieteinnahmen herumschlagen müssen. Diese Tätigkeit bleibt nämlich unvergüteter Aufwand und Störung der Feierabendruhe.
Der Fallschilderung nach sind sich alle bis auf den FS einig, dass er im Sinne eine gutnachbarschaftlichen Beziehung dort eben besser nicht mehr wohnen sollte - und genau das bekommt man justiabel einwandfrei geregelt.

frodobeutlin100  08.02.2020, 10:48
@imager761

sorry - Du hast eine seltsame Rechtsansicht