Ist ein Mietvertrag ungültig, wenn die Nebenkosten nicht einzeln aufgeschlüsselt sind?

3 Antworten

Wenn im MV nur steht, dass die Nebenkosten (richtiger: Betriebskosten) vom Mieter zu tragen bzw. zu bezahlen sind, ist das für eine Umlage unzureichend und deshalb unwirksam. Es muss zumindest auf die Betriebskostenverordnung (§ 2) verwiesen werden. Fehlt dieser Vermerk, brauchst du keine BK zu bezahlen. Sie wären demzufolge allein vom Vermieter zu tragen. Das kannst du bei Google nachfragen (Rechtsprechung). Der Mietvertrag insgesamt ist natürlich trotzdem gültig. Nur dass keine BK zuzahlen sind.

Selbstverständlich gilt er trotzdem. Wie kommst du auf diese Idee?

Falls einzelne Klauseln fehlerhaft sind, dann ist nur diese spezielle Klausel unwirksam, der Vertrag an sich bleibt natürlich weiterhin gültig.

Der Mietvertrag ist nicht ungültig, selbst wenn es unwirksame Klauseln oder Passagen geben sollte.