Schriftform?Gewerbemietertrag ungültig?
Ich habe einen laufenden Gewerbemietvertrag der mit einem ehemaligen Hausbesitzer abgeschlossen wurde.der neue Hausbesitzer hat diesen mietvertrag beim Kauf übernommen ,der ehemalige Besitzer hat in seinen mietvertrag ohne mein Wissen die miethöhe verändert mit Kugelschreiber!!!in meinem steht es ohne Kugelschreiber ist somit der mietvertrag ungültig und kann aufgehoben werden?
4 Antworten
Der Mietvertrag ist weiterhin gültig, wie er von euch beiden unterschrieben wurde.
Die Möglichkeit besteht aber, dass Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB nachträglich durchgeführt wurden.
Solange die handschriftliche Änderung nicht mit deiner Unterschrift bestätigt wurde, ist diese auch nicht wirksam. Der Vermieter ist hier in der Nachweispflicht.
Hier gilt der Originalvertrag, d.h. dein Exemplar.
Selbstverständlich. Der neue Eigentümer übernimmt alle Mietverträge.
Ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, dass der Mietvertrag ungültig sein könnte. Das ist er natürlich keinesfalls.
Irgend was auf den Vertrag drauf zu schreiben, hat keine Wirkung, ohne dass du für die Änderung unterschrieben hast. Es gilt also die bisherige Miete weiter.
Die Mieterhöhung gilt nicht, da sie von dir nicht unterschrieben ist. Außerdem ist es Urkundenfälschung
und der mietvertrag somit ungültig ?
Die Änderungen
und der mietvertrag besteht weiter fort?