Schriftform?Gewerbemietertrag ungültig?

4 Antworten

Der Mietvertrag ist weiterhin gültig, wie er von euch beiden unterschrieben wurde.

Die Möglichkeit besteht aber, dass Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB nachträglich durchgeführt wurden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

Solange die handschriftliche Änderung nicht mit deiner Unterschrift bestätigt wurde, ist diese auch nicht wirksam. Der Vermieter ist hier in der Nachweispflicht.

Hier gilt der Originalvertrag, d.h. dein Exemplar.

und der mietvertrag besteht weiter fort?

@Mikemocapaldi23

Selbstverständlich. Der neue Eigentümer übernimmt alle Mietverträge.

Ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, dass der Mietvertrag ungültig sein könnte. Das ist er natürlich keinesfalls.

Irgend was auf den Vertrag drauf zu schreiben, hat keine Wirkung, ohne dass du für die Änderung unterschrieben hast. Es gilt also die bisherige Miete weiter.

Die Mieterhöhung gilt nicht, da sie von dir nicht unterschrieben ist. Außerdem ist es Urkundenfälschung

und der mietvertrag somit ungültig ?