Mietvertrag gefälscht

4 Antworten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

mainstream  26.02.2009, 20:33

ich glaube in dem fall ist es auch ein schwerer fall da er eine dritte person daran hindert sein eigentum zu nutzen

LaurenzDO  26.02.2009, 20:36
@mainstream

es klingt nicht nach einem schweren fall, aber ärger wird er bekommen und das nicht zu knapp !!

ichweisnix  21.09.2011, 14:40
@mainstream

Auf gar keinen Fall !

Schwerer Fall wäre z.B. wenn er das professionell macht, d.h. Urkunden gegen Entgelt für Dritte fälscht. Oder wenn es um größere Schäden (>50000€) geht.

les im gesetzbuch nach. das ding nennt sich urkundenfläschung und kommt mit garantie raus

Hier kommt Urkundefäschung und möglicherweise Betrug in Betracht.

Das Strafhöchstmaß beträgt bis zu 5 Jahren.

In diesen Fall ist das Motiv strafmildernd zu sehen. Ich würde mal auf eine Geldstrafe tippen. bzw. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße.

urkundenfälschung bis zu 5 jahren haft ! als ersttäter natürlich nicht !!