Wie hoch ist die Strafe, wenn man mit einem gefälschten Führerschein unterwegs ist?

9 Antworten

Haftstrafe und das Auto ist auch weg als Tatwaffe bei Straftaten . Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG.

Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft.

Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer:

Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung.

Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich:

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Und was passiert mit dem Auto?

Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern.

Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen

Schön, dass sich deine Antwort zu 75% um die Strafen für den Fahrzeughalter dreht.

Dass ihm das Fahrzeug eventuell selbst gehört, ist dir nicht in den Sinn gekommen? Für Kauf und Zulassung ist kein Führerschein notwendig.

Es wäre also besser gewesen, dies nur am Rande zu erwähnen und den Schwerpunkt deiner Antwort auf die Konsequenzen für den Fahrer zu legen. In der Schule damals hättest du das Thema wahrscheinlich verfehlt.

Möglich ist, dass er wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt wird. Beides sind keine Kavaliersdelikte und können dazu führen, dass er im Nachhinein für eine bestimmte Zeit auch keinen Führerschein mehr machen darf (Sperrfrist).

Beides kann teuer werden oder ihn (falls der Richter nicht milde ist oder er nicht zahlen kann) ggf. sogar ins Gefängnis oder zu einer Bewährungsstrafe führen.

Das ist Urkundenfälschung und eine ausgewachsene Straftat. Das wird im Gericht behandelt.

Sag ihm, er soll den Wegschmeißen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zwar auch eine Straftat, aber das kommt ja sowieso hinzu.

Am besten erstmal das Fahren einstellen und den Führerschein machen. Da "dein Bekannter" ja aber bereits fahren kann, sollte das nicht all zu teuer werden. In jedem Fall günstiger als erwischt zu werden.