Mietvertrag: beginnt die Mindestmietzeit ab Datum der Unterschrift oder ab Datum des Einzugs?

5 Antworten

Steht im Mietvertrag kein Datum, wann das Mietverhältnis offiziell beginnt? Wäre auch für die zukünftigen Nebenkostenabrechnungen wichtig. Dieses Datum ist dann auch der Beginn der Mindestmietdauer.

Prilblume 
Fragesteller
 27.04.2011, 12:31

Doch, im Mietvertrag steht der 01.05.2010 als offizieller Mietbeginn.

istdochegaltom  27.04.2011, 12:35
@Prilblume

Dann beginnt die Mindestmietdauer am 01.05.2010. Die Zeit davor war ein Entgegenkommen des Vermieters, also für Renovierungszwecke usw. Für diesen Zeitraum werdet ihr auch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Es sei denn, dieses war gesondert vereinbart; also keine Kaltmiete von Februar bis April, sondern nur die Nebenkosten.

Wir haben vertraglich eine Mindestmietdauer von 2 Jahren vereinbart.

Was genau steht dazu im Vertrag?

Gegenseitiger Kündigungverzicht für 2 Jahre, Befristung auf 2 Jahre oder was?

Grundsätzlich kann ein Mietvertrag sofort nach Unterschrift gekündigt werden.

Es kommt eben auf den relevanten extakten Wortlaut der entscheidenden Klausel an.

 

Es gilt immer der vertraglich festgelegte Einzugstermin.

Ziehst Du allerdings später ein, gilt nicht der Tag des Einzugs.

Normalerweise ab Einzugstermin - denn auch ab dem Tag zahlst Du Miete.

normalerweise ab dem tag, ab dem du die miete bezahlst. das ist normalerweise der tag, an dem du die schlüssel für die wohnung bekommst.

Prilblume 
Fragesteller
 27.04.2011, 12:15

Okay, dann sind wir wohl noch etwas spezieller: wir haben den Schlüssel quasi mit der Unterschrift bekommen und durften bereits in die Wohnung, um die Küche zu renovieren und Laminat zu verlegen. Miete oder ähnliches haben wir in dieser Zeit aber noch nicht gezahlt, die Vermieterin war da sehr kulant.