Habe vor 8 Tagen einen MIetvertrag unterschrieben, wie kommen ich da wieder raus?

15 Antworten

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Wenn der Vertrag keine wirksame beidseitige Kuendigungsverzichtsklausel enthaelt, kannst du ihn mit (knapp) dreimonatiger Kuendigungsfrist zum Monatsletzten kuendigen. Im Moment kannst du somit zum 31.7. kuendigen. Deine Kuendigung muss dazu spaetestens am 4. Mai beim Vermieter eingehen. Bis zum 31.7. musst du natuerlich Miete und Betriebskosten zahlen.

Vielleicht laesst sich der Vermieter aber auch auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung ein. Sprich mit ihm darueber. 

Den Mietvertrag wirst Du ganz regulär kündigen müssen (wie im Mietvertrag vereinbart). Auch wenn Du nicht einziehst, musst Du Miete zahlen  bis die Kündigung wirksam wird; genau wie bei jeder "normalen" Kündigung auch.

wieso unterschreibst du einen Mietvertrag, wenn du dir nicht sicher bist, eine eigene Wohnung zu bewohnen, und zu bewirtschaften?? 1. wenn du keine arbeit hast, dann mußt du mindestens 25 jahre alt oder älter sein, und die arge muß der wohnung zustimmen. 2. wenn du ne arbeit hast, dann solltest du dir gedanken machen, das die wohnung so zentral liegt, das du auch evtl. mit bus und bahn fahren kannst, damit du nicht zu sehr auf dein auto angewiesen bist, falls du dadurch zu hohe kosten hast. 3. mietverträge sind zum ende eines quartals immer kündbar, dauermietverträge bedeutet nur, das das mietverhältnis, wenn es nicht durch eine der parteien gekündigt wird, unbefristet besteht, und du ein dauerhaftes wohnrecht hast. das ist aber mehr für ältere menschen interessant, die bei eigentümerwechsel keine angst haben müssen, aus ihrer wohnung geschmissen zu werden

"Dauermietverträge" sichern also ein "dauerhaftes wohnrecht" auch bei EIgentumswechsel ... ?? mal abgesehen davon, dass du die Frage nicht beantwortest, ist u.a. das ausgemachter Blödsinn.

@SchnuBee

die frage ist somit beantwortet, klugscheißer/in

@parryhotter

aber schön,. das es immer wichtigtuer gibt, die auf alles ne bessere antwort haben, und keine ahnung haben, wovon sie reden und schreiben, so wie du schnu bee. ich bin sicher, das dauermietverträge dafür da sind, das den mietern nicht einfach gekündigt werden darf, solange die miete bezahlt ist. sonst wäre es ein befristeter mietvertrag. so wie ein unbefristeter arbeitsvertrag bedeutet, das er nicht verlängert werden muß,

@parryhotter

Du bist dir also sicher? Sehr schön hier mit irgendwelchen Begriffen rumschmeißen von denen man keine Ahnung hat und dann nichtmal die Fragen zu beantworten. Echt lächerlich. Da fragt man sich doch wer hier der Klugscheißer ist ... Naja, viel Spaß noch dabei.

3. mietverträge sind zum ende eines quartals immer kündbar,

Zum Ende des übernächsten Monats.

Sofort zum 15.07.2011 kündigen und drei Mieten, Lehrgeld, an den Vermieter bezahlen.

Geht nur zum Monatsende. Libero koennte heute also fruehestens zum 31.7. kuendigen, nicht bereits zum 15. Dies aber auch nur dann, wenn der Mietvertrag keine wirksame beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung enthaelt. 

Innerhalb von 14 Tagen kannst du aus jedem Vertrag wieder raus, das ist die Storno-Frist. Aber du musst ihn schriftlich stornieren, also korrekten höflichen Brief schreiben, und dieser Brief muss innerhalb 14 Tage beim Empfänger sein. Übergabe-Einschreiben Rückschein machen, bei der Post selber aufgeben, möglichst heute noch.

Und welcher gesetzlichen Grundlge entnimmst du diese "Storno-Frist"?

So ein Blödsinn. rechtlich völlig unhaltbar. Und dann gibt es noch jemanden, der das mit "DH" bewertet.

Es gibt nur für wenige Verträge ein Rücktrittsrecht, das sind z.B. Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte.

Für Mietverträge gilt das nicht!

@WetWilly

Hast recht.WetWilly.

Innerhalb von 14 Tagen kannst du aus jedem Vertrag wieder raus, das ist die Storno-Frist

Auf diesen Schwachsinn habe ich regelrecht gewartet.

Mietverträge kann man nicht stornieren nur kündigen.

Das sind keine Haustür- oder Fernabsatzverträge.