Zusammen gezogen, Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und nun Trennung?

9 Antworten

Eurer Vermieter hat Anspruch auf Vertragserfüllung. Und zwar gegenüber jedem von euch, den er auch allein und in voller Höhe in Anspruch nehmen kann (juristisch: gesamtschuldnerische Haftung der Mieter).

Sofern "Mindestmietzeit" einen Kündigungsverzicht beinhaltet, wäre der gemeinsame Vertrag frühstmöglich am oder zu diesem Termin von euch beiden gemeinsam kündbar.

Es sei denn, der Vermieter und dort Verbleibende wären übereinstimmend bereit, den Auszugswilligen aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Wie jeder von euch mit den gemensam eingegangenen Verpflichtungen umgeht, ist eine Frage des Charakters und der finanziellen Möglichkeiten. Man kann seinen anteiligen Beitrag weiterhin leisten, so wie man sich das damals versprochen hat auch wenn man auszieht oder eben argumentieren, man zahlt nicht für etwas, was man nicht nutzt. Wie gesagt, der VM muss darauf keine Rücksicht nehmen und kann jeden oder beide von euch auf Mietzahlung, Renovierung, Schadensbehebung usw. verklagen.

Noch ein Tipp: Mit etwas gutem Willen und Rücksichtnahme ist auch eine Getrenntleben innerhalb einer Wohnung möglich, sofern jeder sein eigenes Zimmer hätte.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Was genau bedeutet Mindestmietzeit? Den Begriff kennt das Mietrecht nämlich nicht.

Was Du tun kannst? Wenn Du willst ausziehen. Aus dem Mietvertrag und den damit verbundenen Pflichten kommst Du allerdings so einfach nicht raus.

Denn allein kannst Du nicht kündigen. Zudem kann der Vertrag offensichtlich erst nach einem oder zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Das müßte dann aber von Euch beiden gemeinsam geschehen.

Es wäre auch möglich das Du aus dem Vertrag entlassen wirst und dein Freund diesen allein weiterführt. Dazu müßten allerdings alle beteiligten Personen zustimmen. Du, dein Freund und der Vermieter bzw. die Personen der Partei Mieter.

wenn einer auszieht, muss der andere die volle Miete bezahlen, deswegen wurden 2 Unterschriften verlangt

Hallo !

Wichtig ist dass ihr beide kündigt, sonst bleibt der jeweils andere auf der "Hütte" sitzen.

Ja aber wir dürfen doch beide vor 12 Monate Mietzeit nicht raus oder?

@Butter12fly34

Ich kenne eine "Mindestmietzeit" persönlich nicht. Such doch wenn es so sein soll einen Nachmieter.

@Rumpelstilzchen1

Mit einem Nachmieter müßten aber der Freund und der Vermieter einverstanden sein.

Mein Freund und Ich sind am 01.04.2017 in eine Wohnung gemeinsam gezogen, haben den Mietvertrag auch beide unterschrieben.

Dann kann auch nur gemeinsam gekündigt werden oder man macht einen Aufhebungsvertrag wenn alle Parteien einverstanden; also beide Mieter und Vermieter.

In dem vertrag steht drin, 12 Monate Mindestmietzeit.



Genauen Wortlaut bitte. 

Wenn die Klausel wirksam ist, kann der Vermieter darauf bestehen, aber vielleicht stimmt er einem Aufhebungsvertrag zu.

Bin jetzt offline.