Gibt es eine grundlegende Mindestmietdauer?
Ich will demnächst aus meiner aktuellen Wohnung ausziehen und finde im Mietvertrag nichts zu einer Mindestmietdauer. Mein Mitbewohner behauptet aber, es gäbe eine grundlegende Mindestmietdauer von einem Jahr, die nicht extra im Mietvertrag erwähnt werden muss. Stimmt das?
Ich dachte Mindestmietdauer muss im Vertrag stehen. Ich bin mir nicht sicher wo er denkt, dass das festgelegt ist, aber weiß das irgendwer? Gibt es so eine Regelung?
Ich muss bei meinem Vermieter jetzt für eine potentielle Wohnung nach der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fragen, wohne hier aber erst seit dreieinhalb Monaten und will keine Probleme bekommen. (Ich wohne in Berlin, falls das irgendwie relevant ist.)
Danke für jegliche Hilfe!
8 Antworten
Der Mitbewohner phantasiert. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag der jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar ist.
Eine Mindestmietdauer gibt es im deutschen Mietrecht nicht.
Es könnte lediglich ein Kündigungsverzicht für einen definierten Zeitraum vereinbart werden
Ich denke wenn nichts im Vertrag steht dann gibt es auch keine Mindesmietdauer. Was hier wichtiger ist, ist die Kündigungsfrist. Darauf soll geachtet werden
Immer gilt für Mieter bei ordentlicher Kündigung>>> Drei Monate, es darf aber auch eine ürzere K.-Frist für den Mieter vereinbart werden.
Einer der jeglichen Helfer:
Weder Mindestmietdauer noch grundhafte Mietdauer von einem Jahr sind in den deutschen Mietgesetzen zu finden. Es wird lediglich zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen unterschieden.
Darüber hinaus können die Parteien einen gegenseitigen Kündigungsverzicht schriftlich bis zu 48 Monate in einem unbefristeten Formularmietvertrag vereinbaren.
Bei ausdrücklichen Mietvertragsverhandlungen wäre auch ein längerer Zeitraum möglich.
Danke!
Das stimmt nicht.
Eine Mindestmietdauer gibt es nach deutschem Mietrecht auch nicht.
Mein Mitbewohner behauptet aber, es gäbe eine grundlegende Mindestmietdauer von einem Jahr, die nicht extra im Mietvertrag erwähnt werden muss. Stimmt das?
Nein, gibt es nicht. Es gibt de facto eine Mindestmietdauer von 3 Monaten die sich aus der gesetzlichen Kündigungsfrist ergibt. Mehr nicht.
Ich dachte Mindestmietdauer muss im Vertrag stehen.
So ist es auch.