Gibt es eine grundlegende Mindestmietdauer?

8 Antworten

Der Mitbewohner phantasiert. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag der jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar ist.

Eine Mindestmietdauer gibt es im deutschen Mietrecht nicht.

Es könnte lediglich ein Kündigungsverzicht für einen definierten Zeitraum vereinbart werden

Ich denke wenn nichts im Vertrag steht dann gibt es auch keine Mindesmietdauer. Was hier wichtiger ist, ist die Kündigungsfrist. Darauf soll geachtet werden

Gerhart  14.02.2022, 21:35

Immer gilt für Mieter bei ordentlicher Kündigung>>> Drei Monate, es darf aber auch eine ürzere K.-Frist für den Mieter vereinbart werden.

Einer der jeglichen Helfer:

Weder Mindestmietdauer noch grundhafte Mietdauer von einem Jahr sind in den deutschen Mietgesetzen zu finden. Es wird lediglich zwischen unbefristeten und befristeten Mietverträgen unterschieden.

Darüber hinaus können die Parteien einen gegenseitigen Kündigungsverzicht schriftlich bis zu 48 Monate in einem unbefristeten Formularmietvertrag vereinbaren.

Bei ausdrücklichen Mietvertragsverhandlungen wäre auch ein längerer Zeitraum möglich.

Schmeilie 
Fragesteller
 14.02.2022, 21:52

Danke!

Das stimmt nicht.

Eine Mindestmietdauer gibt es nach deutschem Mietrecht auch nicht.

Mein Mitbewohner behauptet aber, es gäbe eine grundlegende Mindestmietdauer von einem Jahr, die nicht extra im Mietvertrag erwähnt werden muss. Stimmt das?

Nein, gibt es nicht. Es gibt de facto eine Mindestmietdauer von 3 Monaten die sich aus der gesetzlichen Kündigungsfrist ergibt. Mehr nicht.

Ich dachte Mindestmietdauer muss im Vertrag stehen.

So ist es auch.