Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

8 Antworten

Ja, das ist rechtens und hast du bei Kontoeröffnung unterschrieben.

Tun kannst du gar nichts, außer jemanden in deinem Umfeld zu bitten die Miete zu überweisen oder mit dem Vermieter zu reden. Zudem bitten dir Lebensmittel zu geben, Sachschenkungen von Lebensmitteln sind weniger problematisch fürs Amt, als wenn sie dir Geld geben und du so zusätzliches Einkomme hättest.

Ja, die Bank hätte den Dispo schon vorher kündigen können, muss sie aber nicht. Dies ist eben erst dann passiert, als die Pfändung kam und der Bank das Risiko bei dir zu hoch wurde.

Durch den gekündigten Dispo werden Einnahmen nun gegen die "Schulden" verrechnet, bevor du also den Dispo ausgeglichen hast wird es schwer an Geld zu kommen.

Umwandlung in ein P Konto sollte, wenn die Pfändug erledigt ist, erstmal nicht mehr notwendig sein. Wende dich hier an den Gläubiger, damit er die Erledigungsmeldung schnell an die Bank schickt und das Konto wieder frei egeben wird.

Zudem an die Bank, ob man ggf. die Rückzahlung des Dipos in Raten gestalten könnte, damit du immerhin etwas Geld für Lebenmittel usw. hast.

Dass mit dem Zahlungsrückstand mit Pfändung, frisch gekündigtem Dispo usw. ein neues Konto schwer wird ist klar, da diese Dinge an die Schufa gemeldet gewesen sein können. Zumal du nur Anrecht auf ein Konto hast und das hast du ja bereits, damit ist die neue Bank fein raus.

Fery123 
Fragesteller
 09.08.2021, 13:06

Zunächst einmal Danke für die Hilfreichen Tipps und Informationen! Ich dachte immer, dass Sozialleistungen von einer Bank nicht einbehalten werden dürfen.

Hab mal ein wenig recherchiert und laut §850k Abs. 1 S.1, Abs.5 ZPO in Verbindung mit § 394 BGB komme ich auf das selbige Ergebnis.

Sozialleistungen Darf die Bank mir nicht verwehren. Oder liege ich da etwa falsch?

Wenn du weißt dass dein Konto gesperrt ist, ist es DEINE Aufgabe schnellstens dafür zu sorgen, dass dein Vermieter sein Geld bekommt. Sonst bist du bald auch deine Wohnung los. Sobald du mit mehr als einer Miete im Rückstand bist, kann er fristlos kündigen.

Fery123 
Fragesteller
 08.08.2021, 19:46

Ich weiß, dass der Vermieter dies rechtlich tun kann. Viel wichtiger ist mir die Handlung der Bank und ob die rechtlich korrekt handelt?

DerHans  08.08.2021, 19:47
@Fery123

darum kannst du dich ANSCHLIESSEND kümmern. Sieh erst mal zu , dass du deine Wohnung behältst. Das ist wichtiger.

Zunächst einmal, ist es der Bank freigestellt ob sie einem Kunden ein Dispo einräumen oder nicht. In deinem Fall hat man sich, zu Recht, dagegen entschieden weil du kein solventer Kunde mehr bist und deine Bonität nicht mehr ausreicht.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie eingangs erwähnt, muss die Bank dir kein Dispo mehr einräumen geschweige sich darauf einlassen. Daher hat die Bank hier für sich auch korrekt gehandelt, dagegen selber kann man nichts machen weil es nur Bonitätsreichen Kunden angeboten wird. Steht auch meist immer im Kleingedruckten "Bonität vorausgesetzt".

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Ein P-Konto kann man jederzeit beantragen.
Manche Banken wandeln das Konto dann in ein Guthabenkonto um, andere erlauben die normale Nutzung (ohne Dispo). Vorausgesetzt du bist nicht im Minus, weil spätestens dann das Dispo gekündigt worden wäre.

Die letzte Aussage kein neues Konto zu eröffnen, ist Unsinn.
Allerdings ist deine Bonität sehr schlecht und somit verweigert man dieses auch zu Recht dass du mehr als 1 Konto haben darfst. Um ein neues Konto zu eröffnen, musst du dein Altes erst kündigen, warten bis es auch bei de Schufa durch ist, dann kannst du ein neues eröffnen. Das ganze wird dann als "Jedermanns-Konto" geführt. Das erwähnte Guthabenkonto.

Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€)

Tja... was die Seite mit dem JC angeht, die sind raus.
Sie haben dir Miete und Regelleistung bezahlt und bezahlen dir nicht nochmal die Miete. Dass du nun keinen Zugriff mehr auf das Konto hast, dafür kann das JC nichts und nochmal zahlen sie es dir nicht aus. Im Grunde haben sie mit ihrer Zahlung einen Teil deines Dispo´s ausgeglichen.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus.

Und das ist auch so eine Sache ... Du bis fast 2000 € im Minus, bekommst 820 € und lebst quasi nur in deinem Dispo. Das macht eine Bank auf Dauer auch nicht mit und so kommst du auch nicht aus der Schuldenfalle raus.

Die Bank wird dir wohl in den nächsten Tagen Post zuschicken, indem sie von dir ca. 1100 € fordern werden die du bitte ausgleichen sollst, denn das schuldest du jetzt der Bank.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.+

Dem Vermieter mitteilen dass er diesen Monat keine Miete bekommt und beim JC ein Darlehn beantragen was dir monatlich wieder abgezogen wird.

Mehr kann man da erstmal nicht machen.

Mietrückstand aufgrund Kontosperrung

Ruf morgen deinen Vermieter an und sag ihm wann er sein Geld bekommt.

Fery123 
Fragesteller
 08.08.2021, 19:43

Das ist Selbstverständlich! Löst aber mein Problem nicht. Dennoch Danke!

lesterb42  08.08.2021, 19:45
@Fery123

Mag sein, hilft aber weitere Probleme zu vermeiden.

Silviediekleine  08.08.2021, 19:55
@Fery123

Wenn der Vermieter Bescheid weiß, dann ist es immernoch besser als ihm nix zu sagen. Er lässt sich dann vllt auf eine Ratenzahlung der offenen Rechnung ein. Sodass du zb die nächsten Monate 50 Euro mehr zur Miete zahlst damit der offene Betrag begleichen werden kann. Hatte das Probleme mal , weil ich unerwartet meinen Job verloren hatte. Hatte 2 Monate später einen neuen und konnte die Miete in Raten zurück zahlen.

lesterb42  08.08.2021, 19:57
@Silviediekleine
Ratenzahlung

Auf keinen Fall. Das das im Laufe der Zeit besser wird ist doch eher die Ausnahme. Ich sehe das aus Vermietersicht.

Die Bank muß den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß umsetzen. Allerdings besteht die Möglichkeit, daß Du das Konto rückwirkend (ich glaube bis zu einem Monat) in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kannst. Dies würde Dir ermöglichen, über einen(individuell berechneten) Freibetrag verfügen zu können. Wandelst Du das Konto nicht um, muß die Bank das gesamte Guthaben (über welches Du derzeit zwar nicht verfügst) am Monatsende an den Gläubiger auskehren. Sprich also so bald wie möglich mit Deiner Bank zwecks der Umstellung auf Pfändungsschutzkonto.

Was den Dispo betrifft, so darf zwar eine Bank einen Kredit nicht zur "Unzeit" kündigen, allerdings ist das im Falle eines Dispos ohne weiteres möglich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden darauf hindeuten, daß der Saldo nicht mehr ausgeglichen werden kann. Hier hast Du m.E. eher schlechte Karten.

Ebenso ist es wichtig, daß Du mit Deiner Miete nicht an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Rückstand gerätst, da ansonsten die Kündigung durch den Vermieter droht. Hierzu reicht es auch schon aus, wenn nur Teile der Miete nicht gezahlt werden. Sieh zu, daß der Mietrückstand die Höhe einer kompletten Monatsmiete nicht übersteigt und nicht länger als einen Monat Verzug besteht. Sollte Dir dies nicht möglich sein, ist ein Gespräch mit dem Vermieter anzuraten.