Dispo gekündigt wegen gesetzlicher Betreuung

9 Antworten

Kommt drauf an, was in deren AGBs steht und was im abgeschlossenen Vertrag zur Kontoeröffnung vereinbart wurde. Vielleicht kann dir die Rechtsberatung einer Verbraucherberatungsstelle dir eine verbindliche Auskunft geben.

Meiner Meinung muß die Bank das sogar - aufgrund der Betreuung liegt bei Dir eventuell eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit vor und die Bank vermindert durch die Kündigung des Dispo-Kredites ihr Haftungsrisiko.

Die Bank darf einen Dispo grundsätzlich immer von sich aus kündigen. Die müssen nicht mal einen Grund hierfür angeben.

Die Einräumung eines Dispo (beim Girokonto) ist ein gegenseitiger Vertrag, der von beiden Seiten auch gekündigt werden kann.

Da du unter Vormundschaft stehst (also juristisch nicht mehr alleine geschäftsfähig bist), wird die Bank auf Nummer Sicher gehen....