Mietrecht und Hausmeisterpflichten?

2 Antworten

... aber seit wann ist denn bitte ein Mieter zugleich Auftraggeber für einen Hausmeister, der dann meist nicht einmal bezahlt wird, wenn er solche "Aufträge" umsetzt?

Und für Spielplätze ist hier bei uns zuständig das Rathaus. Einfach einmal hin zum Bürgermeister in die Sprechstunde.

Und für Lärm sind zuständig der Vermieter und die Ordnungsbehörden. Was sagt denn die Polizei dazu, denn Kinder ab 4 Uhr vermag meine Glaskugel nicht zu glauben.

Gibt es überhaupt eine "Betriebsgenehmigung" für das, was da so unter Euch abgeht? Es wird doch ein Wohngebiet sein, oder?

Und entlüften ist keine Angelegenheit eines Mieters. In unseren Hütten haben wir die Schrauben deshalb unter "Strom" gestellt. Es muß doch zugleich Wasser nachgefüllt werden und wie soll dies gehen durch so eine kleine Entlüftungsschraube?

Schimmel an einem Fenster kann entfernt werden mit einem kleinen Lappen gleich zu Beginn.

Da wohnst du also in einem Haus mit mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Ein Hausmeister, der die Bezeichnung nicht verdient, muss zur Ordnung gerufen werden. Dazu ist nur die Hausverwaltung imstande.

Kinderlärm nach 22:00h und Möbelrücken vor 06:00h muss nicht hingenommen werden. Abmahnungen an den Vermieter schicken mit Verweis auf die Hausordnung, wenn sie Vertragsbestandteil ist.

Zwischenzeitlich kannst du dich mit berechtigtem Interesse beim kommunalen Bauamt über die Nutzungsart des Hauses informieren. Eventuell hat hier der Vermieter einen oder mehrere Verstöße fabriziert.

Schließlich kannst du auch direkt gegen Mieter wegen Störung des Hausfriedens auf Unterlassung klagen.

Mängel an der Mietsache sind unverzüglich dem Vermieter schriftlich und damit nachweisbar unter Fristsetzung zu melden > siehe Heizung.  Falls der Mangel nicht fristgemäß beseitigt wird, bist du zur Ersatzvornahme und Aufrechnung gegen die Miete berechtigt. Jeglichen Schriftverkehr bitte als Einwurfeinschreiben vornehmen.