Mietrecht und Hausmeisterpflichten?
Einen schönen guten Tag, Stelle heute zum ersten Mal eine Frage und hoffe ich kann mein Problem/e anschaulich erklären.
Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einem Mehrfamilienhaus in der obersten Etage. Im Erdgeschoss befindet sich ein Kinderarzt, darüber eine weiter öffentliche Einrichtung (möchte nicht zu genau sein) und unter uns ist eine Art Kinderbetreuung/Kinderhilfswerk.
Vor unserem Einzug war weder Kinderarzt noch die Kinderbetreuung vorhanden. Sie zogen erst Monate später im Gebäude. Unser Problem besteht darin das somit unsere geliebte Ruhe Vergangenheit ist. Uns ist natürlich bewusst das Kinder nicht leise sind doch mittlerweile fragen wir uns fast täglich was in der Etage unter uns so getrieben wird. Zu Beginn dachten wir uns das der Lärm durch Umzugsarbeiten verursacht wir und irgendwann ein Ende findet. Dem ist leider nicht so. Das Gebäude würde ich nicht unbedingt als hellhörig bezeichnen aber die Geräuschkulisse die sich aufbaut ist den ganzen Tag kaum zu ertragen. Ich vermute das fast dauerhaft Möbel gerückt werden ( teilweise um 4 Uhr Morgens und gegen 23uhr auch am Wochenende) zudem wird Ball gespielt gerannt, getobt und ähnliches. Es sind Kinder das ist mir bewusst aber das riesige Zeitfenster in dem die Geräuschkulisse aufrecht gehalten wir bietet kaum einen Moment der Ruhe. Zudem wohnen wir neben einem Park und Spielplatz. Ist es möglich sich darüber in einer vernünftigen Form zu beschweren oder stößt man da eher auf Unverständnis?
Meine zweite Frage besteht sein das ich mir über den Aufgabenbereich unseres Hausmeisters nicht im Klaren bin. Er ist für das ganze Gebäude zuständig und auch für die Reinigung der Aufgänge. (Steht im Mietvertrag). Dreck der vorallem auch durch die vielen Kinder verursacht werden (Bonbonpapier, Schnipsel echt.) Bleibt jedoch wochenlang liegen. Keine Reaktion wenn man den Hausmeister darauf anspricht. Zudem haben wir ein Schimmel/Nässe Problem bei unseren Holzfenstern ( Dachschräge) auf Ansprache werden wir dazu angehalten uns Lack zu holen und selbst das Problem zu beheben. ( Bestehend Seite unserem Einzug) . Durch viele Baumaßnahmen und das abstellen unserer Heizung ist ein entlüften nötig. Dies würde bei unseren Nachbarn getan. Auf Nachfrage bei Hausmeister bekamen wir den Vorschlag es doch selbst zu tun, beim Baumarkt gäbe es die entsprechenden Schlüssel für 99 Cent. Wozu haben wir einen Hausmeister der unsete Probleme ignoriert und uns anhält alles selbst zu machen und zu bezahlen? Welche Möglichkeiten und Rechte haben wir? An wen sollten wir uns Wenden?
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
... aber seit wann ist denn bitte ein Mieter zugleich Auftraggeber für einen Hausmeister, der dann meist nicht einmal bezahlt wird, wenn er solche "Aufträge" umsetzt?
Und für Spielplätze ist hier bei uns zuständig das Rathaus. Einfach einmal hin zum Bürgermeister in die Sprechstunde.
Und für Lärm sind zuständig der Vermieter und die Ordnungsbehörden. Was sagt denn die Polizei dazu, denn Kinder ab 4 Uhr vermag meine Glaskugel nicht zu glauben.
Gibt es überhaupt eine "Betriebsgenehmigung" für das, was da so unter Euch abgeht? Es wird doch ein Wohngebiet sein, oder?
Und entlüften ist keine Angelegenheit eines Mieters. In unseren Hütten haben wir die Schrauben deshalb unter "Strom" gestellt. Es muß doch zugleich Wasser nachgefüllt werden und wie soll dies gehen durch so eine kleine Entlüftungsschraube?
Schimmel an einem Fenster kann entfernt werden mit einem kleinen Lappen gleich zu Beginn.
Da wohnst du also in einem Haus mit mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Ein Hausmeister, der die Bezeichnung nicht verdient, muss zur Ordnung gerufen werden. Dazu ist nur die Hausverwaltung imstande.
Kinderlärm nach 22:00h und Möbelrücken vor 06:00h muss nicht hingenommen werden. Abmahnungen an den Vermieter schicken mit Verweis auf die Hausordnung, wenn sie Vertragsbestandteil ist.
Zwischenzeitlich kannst du dich mit berechtigtem Interesse beim kommunalen Bauamt über die Nutzungsart des Hauses informieren. Eventuell hat hier der Vermieter einen oder mehrere Verstöße fabriziert.
Schließlich kannst du auch direkt gegen Mieter wegen Störung des Hausfriedens auf Unterlassung klagen.
Mängel an der Mietsache sind unverzüglich dem Vermieter schriftlich und damit nachweisbar unter Fristsetzung zu melden > siehe Heizung. Falls der Mangel nicht fristgemäß beseitigt wird, bist du zur Ersatzvornahme und Aufrechnung gegen die Miete berechtigt. Jeglichen Schriftverkehr bitte als Einwurfeinschreiben vornehmen.