Fahrradschloss aufgebrochen, in einem privaten Gebäude, wer ist im Recht? Meinungen, Sorgen ,Wünsche

3 Antworten

Hausrecht vs. Strafrecht

Gibt hier Diskussion (Link lässt sich nicht setzen)

Hausrecht vs. Strafrecht (aka. Fahrradschloss zerstoert wegen Falschparkens)

Hattest du die Erlaubnis in einem privaten Gebäude etwas unterzustellen? Wenn es keine öffentliche Fläche ist und du keine Erlaubnis hast das Gebäude zu benutzen, dann dürfen deine Sachen entfernt werden. Wenn du allerdings ein Anwohner oder sonst was bist, was dir das Recht gibt den Raum zu benutzten, dann darf er es nicht.

Du hattest nicht das Recht, fremdes Eigentum mit deinem Fahrrad zu belegen. Vielleicht hast du auch einen Fluchtweg verengt. Das Schloß muß durch den Hausmeister ersetzt werden! aber eine Straftat liegt nicht vor.