Weder Kabel noch DSL Anschluss für Internet in Mietwohnung?

6 Antworten

Wenn bei Anmietung der Wohnung eine TAE installiert ist/war, hat der Vermieter auf seine Kosten deren Funktion zu gewährleisten bzw. wieder herzustellen, so ist die Rechtslage.

Damit würde der Internetzugang über DSL ermöglicht.

Hallo A1a12a1,

auch für mich hört sich das so an, als wäre die Verbindung zwischen dem APL, dem Hausverteiler, und der TAE, der Telefondose" irgendwo unterbrochen. Hier müsste dann eine neue Leitung gelegt werden.

Unsere Techniker können das machen, jedoch ist die a) nicht kostenfrei und b) ist eine Bohrgenehmigung des Eigentümers/Vermieters erforderlich, da hier dann natürlich auch Wanddurchbrüche gemacht werden müssen.

Generell obliegt die Verantwortung der Inhouseverkabelung dem Eigentümer/Vermieter. Ein guter Elektriker kann aber problemlos eine entsprechende Leitung verlegen, die unser Techniker dann nur noch am APL anschließen muss (das darf der Elektriker nicht machen).

So oder so ist hier der Eigentümer/Vermieter am Drücker und muss entsprechend dafür sorgen, dass diese Leitung gelegt wird.

Viele Grüße Daniel H.

Vor Einzug wurde kein Wort darüber verloren.

Aber das ist doch heutzutage mit das Mindeste, was man bei einer Wohnungsbesichtigung fragt: "Wie steht es mit Internet? Welche Möglichkeiten habe ich?" (Anschlussarten, Bandbreite)

Früher gab es mal die unausgesprochene Verpflichtung, dass jede Wohnung wenigstens die zwei Drähte haben muss, an die man Festnetz anschließen kann - und damit auch DSL. Da Festnetz wegen der Mobiltelefone nicht mehr so interessant ist, muss auch das nicht mehr zwingend gegeben sein.

Dennoch redete mit dem Vermieter und fragt ihn, weshalb die Telefonleitung defekt ist und er möge sie bitte in Stand setzen lassen.

das haben wir durchaus gefragt! Er sagte dass sei verfügbar.

@A1a12a1

Dann soll er sich auch kümmern, dass Festnetzanschluss wieder geht.

Das ist Sache des Vermieters. Da ist sehr wahrscheinlich nur ein Kabel irgendwo kaputt. Das hat ein Elektriker meistens sehr schnell im Griff.

Habt ihr eine Internetbuchse in der Wohnung? Dann: Mietminderung – kein Internet: Geht das überhaupt? (mietrecht.com) und der Vermieter ist zuständig.

Ist nur ein Telefonanschluss vorhanden, dann muss der Vermieter nichts machen, denn der Telefonanschluss reicht gem. diverser Urteile aus - selbst wenn es nur mit 6 MBit/s läuft.

Weiter: Sind Übergabepunkt und Leitungen vorhanden, funktionieren aber nicht, kann der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen, innerhalb derer dieser dafür sorgen muss, dass alles ordnungsgemäß läuft.

Nur als Zwischenlösung schon einmal an so etwas gedacht? DSL Sofort-Start: Mit 1&1 schon morgen surfen und telefonieren (1und1.de)