Schaden Mietwohnung - Waschdecken Absplitterung. Muss ich ein neues Waschbecken bezahlen?

Schaden - (Wohnung, Mietrecht, Vermieter)

8 Antworten

Das verstehe ich nicht. Genau für solche Fälle leistet sich doch ein Mieter eine PH und wenn er eine SB (warum denn bloß?) vereinbart, kennt er doch die Folgen und öffnet seine Geldbörse und gut ist. In der eigenen Rechnung wird zudem der ersparte Beitrag von rd. 6.00 EUR/Jahr vergessen. Viel Glück und ich fürchte, der Schaden des Vermieters besteht in dieser Höhe.

entweder du läßt es auf deine kosten fachmännisch reparieren oder meldest das deiner versicherung

bwhoch2  22.06.2014, 12:08

Eine fachmännische Reparatur gibt es in so einem Fall nicht.

ich bin im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung von ca. 10,00 mm x 1,50 mm (s. Bild). Mein Vermieter möchte jetzt von mir ein ganz neues Waschbecken ersetzt bekommen, für 170,30 €.

** Alt gegen Neu kann er nicht verlangen, wenn, dann musst Du nur den Zeitwert ersetzen, einen gewissen Abzug muss sich der Vermieter gefallen lassen**

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Klar das Waschbecken gehört dann Dir, wenn Du es bezahlen müsstest.

Ich würde bei der Forderung mal den Mieterbund fragen wie dort die Sache beurteilt wird.

MfG

Johnny

Diese Reparatursets taugen nicht viel. Spätestens nach ein paar Jahren geht das wieder ab.

Warum siehst Du es nicht ein, für ein neues Waschbecken zu sorgen? Grundsätzlich ist es so, dass Du für den Schaden aufkommen musst. Wenn ich das richtig gelesen habe, ist aber das Waschbecken auch neu, oder? Dann ist der volle Wiederbeschaffungswert zu zahlen. Was willst Du bei einem neuen Waschbecken denn abziehen? Ob das Waschbecken tatsächlich ausgetauscht wird, wirst Du dann ja sehen, oder? Die Rechnung wirst Du dann sowieso bekommen.

Alternativ kannst Du natürlich das neue Waschbecken selbst kaufen (muss gleichwertig sein) und einsetzen (lassen).

BVB89 
Fragesteller
 20.06.2014, 11:35

Natürlich kann er mir für den Schaden etwas abziehen, da bin ich auch für - schließlich bin ich daran schuld. Es geht mir nur darum, dass er wegen dem kleinen Kratzer an der Außenseite ein ganz neues Waschbecken bezahlt haben will und nicht nur einen Anteil. Das steht in meinem Augen in keinem Verhältnis zum Schaden. Quasi aus einem Kratzer einen Totalschaden zu machen.

bwhoch2  22.06.2014, 12:08
@BVB89

Ist aber so. Versetz Dich doch mal in die Situation des Vermieters. Du ziehst vielleicht bald wieder aus und dann soll er ein immer noch "neues Bad" mit einem geflickten Waschbecken vermieten?

chvoyage  05.07.2014, 14:39

Das Waschbecken muss nicht nur gleichwertig sein, es muss das identische sein. Es sei denn, das ist meit dem Vermieter abgestimmt. Ich würde die Lösung gemeinsam mit dem Vermieter suchen. Selbstverständlich ist es Deine Sache für den Schaden aufzukommen.

im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung...

Jetzt stell Dir mal vor, dem Installateur wäre das beim Montieren passiert. Und nun kommst Du kurz nach der Montage. Das Waschbecken war neu. Der Vermieter hat Anspruch auf ein neues Waschbecken, da eine Reparatur in so einem Fall nicht so ausgeführt werden kann, dass die Schadstelle nicht mehr erkennbar ist.

Meiner Versicherung möchte ich den Schaden nicht melden. 1.) Habe ich eine Selbstbeteiligung von 150,00 € und möchte wegen 20,30 € keinen Schaden melden

Es ist grober Unfug - genau aus diesem Grund(!) - eine private Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Erst sparst Du ein paar Euro Versicherungsprämie und dann geizt Du rum, wenn ein Geschädigter sein Recht auf Schadensersatz wahrnehmen will. Ohne Selbstbeteiligung könntest Du es allein der Versicherung überlassen, ob und wie hoch sie den Geschädigten entschädigt.

und 2.) Sehe ich es persönlich auch nicht ein, ein ganzes Waschbecken zu bezahlen, bei so einem Schaden…

Auf Deine persönliche Einsichtsfähigkeit kommt es in diesem Fall nicht an.

Der Schaden lässt sich wahrscheinlich mit entsprechendem Reparaturset problemlos beheben.

Wohl kaum! Das Waschbecken kommt nicht in den Neu-Zustand, auf den der Geschädigte Anspruch hat.

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Das würde ich als Vermieter auch nicht machen, denn der nächste Schaden ist doch dann schon vorprogrammiert.

Als Schädiger würde ich es in Deinem Fall auch nicht verlangen. Du hast das Waschbecken zu bezahlen und am besten soll der Vermieter das neue einlagern, bis Du ausgezogen bist. Das kaputte ist dann Deins und sollte noch was passieren, geht es wenigstens nicht mehr an Deinen Geldbeutel.

Ich habe ja nichts gegen einen Anteiligen Abzug, schließlich habe ich den Schaden ja irgendwie verursacht, aber einen ganzen Waschbecken zu ersetzen, sehe ich nicht ein.

Was soll da auch anteilig abgezogen werden und wie schon geschrieben, auf Deine persönliche Einsicht kommt es nicht an.