Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

4 Antworten

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen. Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Ihr wedet wohl den Mangel beheben müssen.

Das wird der Grund gewesen sein, dass Ihr die Korkwand übernehmen "durftet". Eure Vormieterin wollte wohl diesem Dilema entgehen. Ihr müßt die Wand richten, egal wie tief und groß die Beschädigung ist.

Ihr habt die Korkwand vom Vormieter übernommen und seid auch für die Wiederherstellung in den Urzustand verantwortlich (wie es halt bei euch im Vertrag geregelt ist)

Auch wenn die Bausubstanz ( hier Putz) so mangelhaft ist, dass dies schlichtweg nicht möglich ist, da ein abbröckeln des Putzes nicht verhindert werden kann?

@KevCel

Sind denn noch andere Wände davon betroffen, wo keine Korkwand hing?

Tut mir leid, aber ihr müsst den Zustand der Wand wiederherstellen und dazu gehört auch das Neuputzen. Ich denke auch, dass eure Vormieterin wusste, dass das schwierig sein würde, aber das ist nun euer Problem.