Mietrecht, Kündigungfrist bei Schaben
Wir haben seit nunmehr vier Monaten Schaben im Haus, welche sich von der vierten Etage in die dritte (wo wir wohnen) ausgebreitet haben. Vor 1,5 Wochen war der Kammerjäger das erste Mal da und hat erstmal Klebefallen aufgestellt. Bisher haben die bei uns leider nicht den gewünschten Effekt gehabt. Die Frage ist ob wir deswegen unserem Vermieter deswegen fristlos kündigen können oder ob wir trotzdem unsere Frist von 3 Monaten einhalten müssen?
5 Antworten
Wenn der Befall nicht erfolgreich beseitigt werden kann, kann fristlos gekündigt werden (auch bei Ratten, Mäusen etc.)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kakerlake.htm
fristlos kündigen geht in diesem fall nicht.der vermieter hat ja reagiert und einen kammerjäger kommen lassen,was er auch muß und in der pflicht ist..ausziehen könnt ihr immer,mit einer frist von 3 monaten oder in absprache mit dem vermieter ob es früher geht.dennoch müßte mal geklärt werden warum schaben in eurer wohnung sind.eventuell hygenische ursachen....sollte man feststellen können das es durch euer verschulden ist,kann der vermieter die kosten auf euch setzten (kammerjäger,reinigung)
Zunächst steht eine Mietminderung an, die Höhe lässt sich sicher ergoogeln.
Dem Vermieter muß eine gewisse Zeit eingeräumt werden, das Problem zu beseitigen. Wenn das Problem allerdings schon seit 4 Monaten besteht, der Kammerjäger vor 1,5 Wochen da war und bisher nicht wieder, hat offensichtlich niemand ernsthaft ein Interesse an der Lösung des Problems.
Die Klebefallen dienen zum Monitoring und sollten nach einer Woche spätestens kontrolliert werden. Damit sollen die verschiedenen Stadien der Schaben erfasst werden. Heutzutage gibt es so gute und moderne Bekämpfungsmittel, daß sich das Problem bei konsequenter Behandlung innerhalb von 4-6 Wochen erledigen sollte.
Ich würde da mal beim Mieterbund nachfragen, ob eine fristlose Kündigung möglich ist, was ich bezweifle. Könnte aber in Anbetracht der langen Leidenszeit vielleicht doch möglich sein.
Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist das zu diesem Zeitpunkt mit ziemlicher Sicherheit nicht...
Du mußt die Frist einhalten, kannst jedoch die Miete kürzen.