wie kann ich den 21 J. Sohn meiner Lebensgefährtin aus meinem Haus werfen?

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Der Mutter ganz klar sagen, dass eine weitere Beziehung und gemeinsames Leben unter einem Dach nur noch ohne den erwachsenen Sohn möglich ist. Sag der Mutter, dass ihr Sohn bis auf weiteres unerwünscht ist, er möge bitte seine Koffer packen und sofort in eine Pension ziehen und gleichzeitig ein neues Dach über dem Kopf suchen. Er ist in Ausbildung und verdient Geld. Vielleicht kann er auch bei Verwandten unter kommen.

Seine Mutter sollte sich überlegen, ob sie ihm bei der Suche nach einer eigenen Wohnung hilft oder ob sie mit ihm gemeinsam ausziehen will. Lass ihr dazu ca. 2 Wochen Bescheid. Sollte sie bis dahin nicht wissen, was sie tun soll oder erfolgen ihrerseits Bemühungen, die Sache wieder gerade zu rücken, sag ihr, dass Du wenigstens eine ehrliche und ordentliche Entschuldigung ihres Sohnes erwartest. Ist er dazu in der Lage, könnte man nachsichtig sein und ihn wieder da wohnen lassen in der Hoffnung, dass er aus dem Vorfall gelernt hat und sich nicht mehr daneben benimmt.

Kommt er nicht damit rüber, nicht mehr ins Haus lassen, allenfalls um sich seine Sachen zu holen.

Hallo,

wegen der Tätlichkeit könntest du den Sohn bei der Polizei anzeigen.

Wenn die beiden ohne Mietvertrag bei dir wohnen - dann kannst du sie von jetzt auf gleich vor die Tür setzen - moralische Bedenken jetzt mal außen vor gelassen.

Du musst natürlich damit rechnen, dass die Mutter auch geht, aber das scheint dir ja auch ganz recht zu sein?

Du bist Eigentümer des Hauses und hast somit das Hausrecht inne. Du kannst also bestimmen, wer sich in deinem Haus aufhalten darf und wer nicht.

Persönlich würde ich denen eine Frist von 14 Tagen einräumen, während derer sie dein Haus zu verlassen haben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, käme das einem Hausfriedensbruch gleich, den man rechtlich verfolgen könnte.

Ein klärendes sachliches Gespräch mit einer entsprechenden Fristsetzung wäre sicher ratsam.

Gutes Gelingen

Daniela

Du brauchst noch nicht einmal eine Frist einzuhalten. Du kannst nach dem Hausrecht das sofortige Verlassen der Wohnung verlangen. Du darfst auch in deinem eigenen Haus das Schloss auswechseln was ich dir auf jeden Fall empfehlen würde. Der junge Mann wurde aggressiv und hat dich tätlich angegriffen, so dass du damit rechnen kannst, dass er erneut handgreiflich werden wird. Sei du allerdings nicht unfair indem du ihn provozierst. Der Frieden ist schon genug gestört und ein anständiges Auseinander gehen wäre erstrebenswert. Da du mit der Frau nicht verheiratet bist kannst du auch bei ihr ähnlich verfahren. Es wäre allerdings anständig ihr etwas mehr Zeit zu lassen.

du stehst in keinerlei Rechtsverhältnis zum Sohn deiner Lebensgefährtin, insofern kannst du ihn sofort rauswerfen - notfalls mit der Polizei (wie hier schon richtig geschrieben wurde gilt das Hausrecht).

Hausrecht. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass deine Lebensgefährtin ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.