wie kann ich den 21 J. Sohn meiner Lebensgefährtin aus meinem Haus werfen?
Ich lebe seit 2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrem Sohn in meinem Haus, es besteht weder ein Mietvertrag noch zahlen die beiden Miete, was auch soweit OK ist. Der Sohn ist noch bis ende Januar 2016 in der Ausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung von ca. 600 Euro sowie eine Mtl. Hinterbliebenen- Rente von ca. 200 Euro. Je älter ihr Sohn wird umso weniger hält er sich an Grundregeln für ein soziales miteinander. Gestern kam es zum Eklat, nach einer Differenz zwischen dem Sohn und mir griff er mich tätlich an, warf mich zweimal zu Boden und bedrohte mich mit einer Art Dachlatte. In der Folge habe ich Schürfwunden und Hautverletzungen von meiner Brille dadurch das er mich in den Schwitzkasten nahm. Aus meiner Sicht ist das Verhältnis zwischen uns derart beeinträchtigt, dass ich ihn keinen Tag länger als nötig in meinem Haus dulde und auch nicht länger mit Ihm unter einem Dach leben möchte. Welche Möglichkeiten habe ich, ihn oder ihn mit seiner Mutter aus meinem Haus zu werfen, und welche Form und Fristen muss ich dazu einhalten. Im Mietrecht wäre es eine Frist von 14 Tagen für eine fristlose Kündigung angemessen soweit es mir bekannt ist. Ich halte die Frist in diesem Fall ebenfalls für angemessen. Meine Frage: findet hier das Mietrecht Anwendung oder gehört der Fall in mein Hausrecht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
7 Antworten
Anzeige vorbehalten und ggf. damit drohen.
Der Mutter ganz klar sagen, dass eine weitere Beziehung und gemeinsames Leben unter einem Dach nur noch ohne den erwachsenen Sohn möglich ist. Sag der Mutter, dass ihr Sohn bis auf weiteres unerwünscht ist, er möge bitte seine Koffer packen und sofort in eine Pension ziehen und gleichzeitig ein neues Dach über dem Kopf suchen. Er ist in Ausbildung und verdient Geld. Vielleicht kann er auch bei Verwandten unter kommen.
Seine Mutter sollte sich überlegen, ob sie ihm bei der Suche nach einer eigenen Wohnung hilft oder ob sie mit ihm gemeinsam ausziehen will. Lass ihr dazu ca. 2 Wochen Bescheid. Sollte sie bis dahin nicht wissen, was sie tun soll oder erfolgen ihrerseits Bemühungen, die Sache wieder gerade zu rücken, sag ihr, dass Du wenigstens eine ehrliche und ordentliche Entschuldigung ihres Sohnes erwartest. Ist er dazu in der Lage, könnte man nachsichtig sein und ihn wieder da wohnen lassen in der Hoffnung, dass er aus dem Vorfall gelernt hat und sich nicht mehr daneben benimmt.
Kommt er nicht damit rüber, nicht mehr ins Haus lassen, allenfalls um sich seine Sachen zu holen.
Hallo,
wegen der Tätlichkeit könntest du den Sohn bei der Polizei anzeigen.
Wenn die beiden ohne Mietvertrag bei dir wohnen - dann kannst du sie von jetzt auf gleich vor die Tür setzen - moralische Bedenken jetzt mal außen vor gelassen.
Du musst natürlich damit rechnen, dass die Mutter auch geht, aber das scheint dir ja auch ganz recht zu sein?
Du bist Eigentümer des Hauses und hast somit das Hausrecht inne. Du kannst also bestimmen, wer sich in deinem Haus aufhalten darf und wer nicht.
Persönlich würde ich denen eine Frist von 14 Tagen einräumen, während derer sie dein Haus zu verlassen haben. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, käme das einem Hausfriedensbruch gleich, den man rechtlich verfolgen könnte.
Ein klärendes sachliches Gespräch mit einer entsprechenden Fristsetzung wäre sicher ratsam.
Gutes Gelingen
Daniela
Du brauchst noch nicht einmal eine Frist einzuhalten. Du kannst nach dem Hausrecht das sofortige Verlassen der Wohnung verlangen. Du darfst auch in deinem eigenen Haus das Schloss auswechseln was ich dir auf jeden Fall empfehlen würde. Der junge Mann wurde aggressiv und hat dich tätlich angegriffen, so dass du damit rechnen kannst, dass er erneut handgreiflich werden wird. Sei du allerdings nicht unfair indem du ihn provozierst. Der Frieden ist schon genug gestört und ein anständiges Auseinander gehen wäre erstrebenswert. Da du mit der Frau nicht verheiratet bist kannst du auch bei ihr ähnlich verfahren. Es wäre allerdings anständig ihr etwas mehr Zeit zu lassen.
du stehst in keinerlei Rechtsverhältnis zum Sohn deiner Lebensgefährtin, insofern kannst du ihn sofort rauswerfen - notfalls mit der Polizei (wie hier schon richtig geschrieben wurde gilt das Hausrecht).
Hausrecht. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass deine Lebensgefährtin ihm gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.