Mietrecht: Bei uns läuft der Spülkasten am WC. Ist das Sache des Vermieters?

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insofern eine wirksame kleinreparaturklausel vereinbart wurde (es müssen die beträge je einzelreparatur und die jahressumme drin stehn, fehlt eine angabe, ist die klausel unwirksam!), ist es sache des mieters, ansonsten des vermieters. bist du nun tatsächlich selbst kostenpflichtig, kommst du sicher besser, die rep. selbst durchzuführen (dazu bist du berechtigt). vermutlich ist es tatsächlich nur die dichtung unten am stöpsel, die auszuwechseln wäre, gibt es im fachhandel. oder der schwimmer muss nachgestellt werden, ist alles kein problem. auf jeden fall würdest du damit viel geld sparen. der spülkasten bräuchte deswegen nicht ausgetauscht werden.

In Deinem Mietvertrag könnte etwas über sogenannte Kleinreparaturen stehen. Höchstgrenze pro Jahr = 150 Euro bzw. Einzelrechnung = 75 Euro. Wenn es teurer wird oder wenn nichts im Mietvertrag steht ist der Vermieter zuständig. Informiere ihn gleich Morgen früh. :-)

Ein Spülkasten wechseln dürfte wohl Sache des Vermieters sein. Das Wasser, welches da nutzlos wegläuft, muß der Mieter bezahlen. Es könnte sein, daß am Stöpsel nur die Dichtung mal ausgetauscht werden muß, die muß mal genauer in Augenschein genommen werden!

Das ist sache des vermieters

Bei uns ist es Mietersache. Hat jedenfalls der Vermieter gesagt.