Mietrecht: Bei uns läuft der Spülkasten am WC. Ist das Sache des Vermieters?
Hallo, in unserer Mietwohnung gibt es das Problem, daß der Spülkasten leider permanent läuft. Hab schon alles versucht, aber leider bekomme ich das Problem so nicht in den Griff... Sieht wohl so aus, daß der Kasten getauscht werden muss. Ist da nun eigentlich der Vermieter in der Pflicht, oder muss ich das auf eigene Kosten machen ? (Wenn es leicht ginge, würde ich nicht fragen, aber die Wohnung ist dermassen 'verbastelt', daß ich echt Angst habe, hinter dem Spülkasten die Bohrmaschine an den Fliesen anzusetzen...
Danke für die Info.
9 Antworten
insofern eine wirksame kleinreparaturklausel vereinbart wurde (es müssen die beträge je einzelreparatur und die jahressumme drin stehn, fehlt eine angabe, ist die klausel unwirksam!), ist es sache des mieters, ansonsten des vermieters. bist du nun tatsächlich selbst kostenpflichtig, kommst du sicher besser, die rep. selbst durchzuführen (dazu bist du berechtigt). vermutlich ist es tatsächlich nur die dichtung unten am stöpsel, die auszuwechseln wäre, gibt es im fachhandel. oder der schwimmer muss nachgestellt werden, ist alles kein problem. auf jeden fall würdest du damit viel geld sparen. der spülkasten bräuchte deswegen nicht ausgetauscht werden.
In Deinem Mietvertrag könnte etwas über sogenannte Kleinreparaturen stehen. Höchstgrenze pro Jahr = 150 Euro bzw. Einzelrechnung = 75 Euro. Wenn es teurer wird oder wenn nichts im Mietvertrag steht ist der Vermieter zuständig. Informiere ihn gleich Morgen früh. :-)
Ein Spülkasten wechseln dürfte wohl Sache des Vermieters sein. Das Wasser, welches da nutzlos wegläuft, muß der Mieter bezahlen. Es könnte sein, daß am Stöpsel nur die Dichtung mal ausgetauscht werden muß, die muß mal genauer in Augenschein genommen werden!
Das ist sache des vermieters
Bei uns ist es Mietersache. Hat jedenfalls der Vermieter gesagt.