Mietrecht: Bei uns läuft der Spülkasten am WC. Ist das Sache des Vermieters?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

insofern eine wirksame kleinreparaturklausel vereinbart wurde (es müssen die beträge je einzelreparatur und die jahressumme drin stehn, fehlt eine angabe, ist die klausel unwirksam!), ist es sache des mieters, ansonsten des vermieters. bist du nun tatsächlich selbst kostenpflichtig, kommst du sicher besser, die rep. selbst durchzuführen (dazu bist du berechtigt). vermutlich ist es tatsächlich nur die dichtung unten am stöpsel, die auszuwechseln wäre, gibt es im fachhandel. oder der schwimmer muss nachgestellt werden, ist alles kein problem. auf jeden fall würdest du damit viel geld sparen. der spülkasten bräuchte deswegen nicht ausgetauscht werden.

Die Dichtung unten ist es leider nicht, der Schwimmer läßt sich auch nicht weiter nachstellen. Das Zulaufventil schliesst einfach nicht mehr richtig, und nach einiger Zeit tropft es dann durch den Überlauf in die Toilette. Der Schwimmer ist bei uns ein Hebel mit Styropor-Schwimmer dran, und der ist schon so weit draussen, daß der an dem Ablaufrohr anschstösst. Auch wenn ich ihn weiter zurückdrehe, gibt das keinen Unterschied, dann läuft es eher noch stärker... Das Einlauventil sieht nun so verkapselt aus, daß ich da nicht drankomme. Schätze mal das Alter der ANlage auf ca. 20 Jahre (Ich sage nur: bahama-beige ! Igitt...). Ich denke, da lohnt es nicht mehr, noch etwas rumzubasteln. Werde dann mal dem Vermieter bitten, da tätig zu werden (wie schon gesagt: normalerweise würde ich das selber machen, aber wer weiss, was da hinter den Fliesen so zum Vorschein kommt, wenn da der Bohrer angesetzt wird. Hab hier in der Wohnung an anderen Stellen schon böse Überraschungen erlebt, deshalb hier lieber machen lassen...

Danke an alle für die Hilfe !

@tourero

hallo tourero, grad deinen kommentar gelesen. wenn dem so ist wie du schreibst, ist es tatsächlich zeit das ding auszutauschen. also wie schon oft dargelegt, schriftl. info an vermieter geben, termin stellen. nun ist die frage, ob du eine wirksame kleinreparaturklausel im mv stehen hast (einzelbetrag und jahressumme müssen drin sein, ansonsten unwirksam). theoretisch könntest du in diesem falle selbst die reparatur veranlassen, da du ja sowieso zahlen musst. wenn nun aber keine bzw. keine wirksame klausel da ist, muss der vermieter zahlen. in letzterem fall also dem verm. gleich im selben schreiben mitteilen, dass, wenn nach einer von dir zu setzenden frist (1 woche), die sache nicht erledigt ist, du selbst eine firma beauftragst und die kosten mit der miete verrechnen wirst. ich bezweifle , dass der spülkastenwechsel überhaupt als kleinreparatur durchgehen kann. für mich wäre es eher eine instandhaltung, die ja grundsätzlich durch den vermieter zu tragen ist (verpflichtung, die mietsache in einem zum vertragsgemäßen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten). überlass dementsprechend dem vermieter die erledigung und warte dann ab, ob er geld von dir will.

In Deinem Mietvertrag könnte etwas über sogenannte Kleinreparaturen stehen. Höchstgrenze pro Jahr = 150 Euro bzw. Einzelrechnung = 75 Euro. Wenn es teurer wird oder wenn nichts im Mietvertrag steht ist der Vermieter zuständig. Informiere ihn gleich Morgen früh. :-)

die durch rechtsprechung gesetzten grenzen scheinen zur zeit leicht aufzuweichen, aber sonst ist alles richtig.

Ein Spülkasten wechseln dürfte wohl Sache des Vermieters sein. Das Wasser, welches da nutzlos wegläuft, muß der Mieter bezahlen. Es könnte sein, daß am Stöpsel nur die Dichtung mal ausgetauscht werden muß, die muß mal genauer in Augenschein genommen werden!

Das ist sache des vermieters

Bei uns ist es Mietersache. Hat jedenfalls der Vermieter gesagt.

Hängt von den Kosten ab (sh. Tomknopf) grüßdichpippi