Wohnung undicht und voller Asseln. Was tun?

3 Antworten

So isses. Wenn der Befall nicht dem Mieter angelastet werden kann (Messie o.ä.), obliegt es dem Vermieter, geeignete Massnahmen (bis hin zum Schädlingsbekämpfer) zu ergreifen, den Befall abzustellen. Macht das schriftlich.

Den Rolladenkasten sollte man dazu aber auch öffnen um innen mal nachschauen und nicht nur von aussen was machen.

Informiere mal deinen Vermieter darüber.