Kinderzimmer ist nach Wasserschaden seit vier Monaten nicht nutzbar. In welchem Maße ist eine Mietminderung möglich?
Vor vier Monaten wurde ein defektes Wasserrohr in der Wand zwischen Bade- und Kinderzimmer festgestellt nachdem ein Pilz aus der Fußleiste wuchs. Der Vermieter hat die Wand auf gemacht und seither keine Reperaturmaßnahmen vorgenommen. Wir haben uns auf eine geringe Mietminderung geeinigt die nach Behebung des Schadens abgerechnet werden sollte. Kleinkind schläft seither im Elternschlafzimmer. Unter der Badewanne befindet sich inzwischen großflächig ein Hausschwamm, die Fliesen über der Badewanne reißen und sind aufgrund von Druck in der Wand stark brüchig. Die Möbel und Kleidung im Kinderzimmer sind seit Öffnung der Wand ebenfalls von Schimmel befallen. Im Zimmer riecht es stark vermodert. Holzbalken in der Wand und unter der Badewanne sind morsch bzw kaum noch vorhanden. Die Wand quillt auf, sodass die Tür nur schwer geschlossen werden kann. Der Vermieter hat vor drei Tagen erst reagiert nachdem wir mal keine Miete überwiesen haben und hat vorherige Fragen ignoriert. In welchem Umfang sollten wir die Miete nun erbringen.
3 Antworten
Das klingt sehr danach, dass dein Vermieter seine Versicherungsprämie für das Haus nicht bezahlt hat. Womöglich wurde ihm seine Leitungswasserversicherung sogar schon gekündigt, weil er das Haus verrotten lässt.
Man kann euch eigentlich nur raten, da so schnell wie möglich auszuziehen.
Wegen der Beschädigung eures Eigentums könnt ihr Schadensersatz verlangen.
Dass sich da überhaupt nichts tut, spricht dafür, dass zumindest der Leitungswasserteil gar nicht mehr existiert. Bei einem solch maroden Haus, kann die im Zuge der Sanierung gekündigt worden sein.
Welchen Grund sollte ein Hausbesitzer sonst haben, eine notwendige Reparatur zu unterlassen?
Es müsste sich ja um die Rechnung für 2015 handeln. Diese ist ja noch gar nicht abgerechnet.
Wenn schon eine "geringe" Mietminderung läuft, dann kannst du jetzt nicht wegen des gleichen Schadens die Mietminderung hochtreiben. Summiere deine Schäden, informiere deine Hausratversicherung, suche dir eine neue Wohnung und kündige ordentlich zum 31.05.2016 oder später.
Ich würde da auf das Urteil vom 25.10.2011 des Amtsgericht Köln (224C 100/11) verweisen.
Da wurde eine Mietminderung von 80% als rechtmäßig festgestellt. Es handelte sich um eine 54qm-Wohnung mit starkem Schimmelbefall im Wohnzimmer und Entfernung der Duschwanne aufgrund eines Wasserschadens. Zusätzlich gabs da aber auch eine Lärmbelästigung wegen der Trocknungsgeräte.
Da da aber so einiges im Argen zu sein scheint, empfiehl sich da eine anwaltliche Beratung.
Ob der Vermieter die Immobilienversicherung bezahlt hat, könnte der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen sein.