Mietminderung? Beide Badezimmer + Flur nicht nutzbar weil Altbaudecke runtergefallen. Wie hoch?

6 Antworten

Ich würde einen Anwalt fragen. Aber wieso kann man die Badezimmer nicht nutzen, wenn die Deckenverkleidung runtergefallen ist? Das wird beiseite geräumt und dann geht es doch erstmal wieder.

Das Badezimmer ist nicht nutzbar weil es aus der Decke tropft. Desweiteren weiss ich nicht ob noch weiteres runterfallen kann/wird.

hier ein paar Urteile:

Wasserschäden (optische Beeinträchtigung) Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke und an den Wänden, die zu einer optischen Beeinträchtigung führen, können eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44.

Einsturzgefahr* Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Einsturzgefahr der Zimmerdecke infolge eines Wasserschadens. Mietminderung 30 % AG Bochum, Urteil vom 28.11.1978 - 5 C 668/78, WM 1979, S. 74.**

Quelle

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Auf jeden Fall dem Vermieter schriftlich die Mietkürzung ankündigen. Da du das bereist mündlich getan hast, dürften 10 Tage reichen als Frist. Ich würde, wenn nichts passiert, 30 % einbehalten.

Der Vermieter kann das ja wiederum bei der Versicherung geltend machen

Nach einem Urteil des AG Goslar kann die Miete bei nicht nutzbarer Badewanne um 20% gemindert werden (Kaltmiete). Wenn das ganze Badezmmer nicht genutzt werden kann, würde ich schon von einem etwas höheren Wert (30%) ausgehen. Wenn das WC nich genutzt werden kann, ist eine Minderung von 80% der MIETE möglich.

der entscheidende begriff für irgendwelche ansprüche gegen irgendwen ist "verzug" zunächst mußt du deinen vermieter schriftlich (mit nachweis) informieren, was an der wohnung nicht in ordnung ist, UND ihn gleichzeitig dazu auffordern, das ganze in ordnung zu bringen, anderenfalls du die miete ab dem (datum) um x-prozent mindern wirst. ich weiß ja nicht, WIE du einen flur außer zum durchgehen und aufhängen von mänteln nutzt, wenn du dich aber nicht waschen kannst oder die toilette nicht benutzbar ist, stellt das nach MEINER meinung einen erheblichen mangel dar. diese aufforderung würde ich auf jeden fall per einschreiben mit rückschein an den vermieter schicken, und wenn du dann innerhalb von zwei wochen keine befriedigende antwort erhältst, gehst du zum anwalt.

Ist das Wohnzimmer unbenutzbar, weil infolge eines Wasserschadens die Decke einzustürzen droht - 30% Mietminderung, AG Bochum WM 79, 74.

Bei völliger Durchfeuchtung aufgrund eines Wasserschadens - 100% Mietminderung, LG Berlin MM 88, 148; GE 89, 149.