kein Balkongeländer vorhanden

2 Antworten

Wir hatten in den letzten zwei Jahren auch immer wieder Ärger mit unserem Vermieter und haben uns letztendlich für eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund entschieden. Das kostet zwar 50 Euro im Jahr, aber dafür kann man jederzeit und zu jedem Problem kostenfreie Beratung bekommen, teilweise übernehmen sie auch Prozeßkosten, falls es soweit kommt. Wir haben sehr gute Erfahrung damit gemacht.

Falls ihr nicht gleich das Geld ausgeben wollt, gibt es dort aber auch Ratgeber zu allen möglichen Themen, unter anderem, wieviel Miete man wann bei welchem Schaden mindern darf und wie man dabei vorgehen muss.

Einschreiben mit Fristsetzung war schon mal der richtige Weg.

Uns wurde empfohlen, immer Einwurfeinschreiben zu senden, das reicht aus und kostet nicht so viel. Entscheidend ist nämlich das Datum, wann der andere das Einschreiben bekommen hat und wenn du mit Rückschein machst und der Empfänger ist nicht da, dann gibt es mehrere Zustellversuche und das ganze verzögert sich um mehrere Tage. Beim Einwurfeinschreiben zählt das Datum, an dem der Postbote den Brief beim Empfänger in den Kasten geworfen hat und da jeder Brief eine ID hat, die man übers Internet verfolgen kann, liegt sowieso ein Beweis vor, dass der Brief zugestellt wurde.

Aber um wirklich sicher zu sein, dass ich die richtige Antwort bekommen habe, würde ich bei Mietrechtssachen immer einen Anwalt befragen.

Wenn am Balkon kein Geländer vorhanden ist und dadurch ein Absturz möglich ist, darf der Balkon nicht betreten werden. Der Vermieter wäre verpflichtet, den Griff  an der Fenstertüre zum Balkon zu entfernen und dem Mieter eine schriftliche Mitteilung geben, dass der Balkon zur Ziet nicht betreten werden darf, bis das Geländer montiert ist. Diese Mitteilung vom Mieter unterschriftlich bestätigen zu lassen. Manchmal ziehen Mieter schon in Wohnungen ein, bevor alles fertiggestellt ist. Deshalb wäre diese Massnahme eine sehr wichtige, um sich vor Schadenersatzansprüchen abzusichern.