Wasser tropft bei starkem Regen durch die Decke, Vermietungsgesellschaft reagiert nicht..

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Natürlich... Mietminderung aber schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) ankündigen

Zur Höhe der Mietminderung solltest Du mal googeln "mietrecht mietminderung wasserschaden"

Zudem wäre an sich die Gebäude- oder Haushaftpflchtversicherung für die entsatandenen Schäden heran zu ziehen. Auch das solltest Du einmal anfragen.

Und ggf. einfach einen letzten Termin zur Beseitiugung der Schäden setzen - und androhen, dass ansonsten ein Handwerker auf deren Rechnung mit der Reparatur beauftragt wird.

Sollte es "Zirkus" geben, wende Dich aber am besten an einen Mieterverein - das ist weitaus günstiger als ein Anwalt - da bekommst Du professionelle Unterstützung.

Nun meine Frage: Kann ich Mietminderung verlangen?

Gegenfrage: Was willst Du? Mit Mietminderung sparst Du Geld, aber der Schaden wird dadurch nicht behoben...

Die richtige Vorgehensweise wäre: VM informieren (Einschreiben/Rückschein) und ihm eine Frist setzen, innerhalb der die Reparatur statt zu finden hat (2 Wochen sollten da reichen). Gleichzeitig Mietminderung bei Nichterfüllung androhen.

Wenn Frist ohne Result verstrichen ist, Miete kürzen.

Da Sie eine RS haben, würde ich die trotzdem in Anspruch nehmen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietangelegenheiten abdeckt, würde ich an deiner Stelle die Sache einem Anwalt übergeben und mich nicht selbst mit der Hausverwaltung rumärgern! Wenn ein Brief vom Anwalt kommt, reagiert diese wahrscheinlich ein bißchen flotter!

Du kannst keine Mietminderung verlangen sondern nur ankündigen und selbst durchführen. Und selbstverständlich würde ich vorher einen Anwalt befragen - es sei denn, Du willst die früher oder später fristlose Kündigung haben.