Mietkautionsanteil des ehemaligen Lebensgefährten einbehalten?

6 Antworten

Einbehalten kannst du die leider nicht einfach. Da wirst du wohl nur noch mit Hilfe eines Anwaltes weiterkommen. Würde ich dir auch dringend raten. Wenn du nicht genug verdienst kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Oder fürs erste zeig ihn bei der Polizei an, wenn du nachweisen kannst dass die Sachen dir gehören und schau mal was es bringt. Er kann nicht einfach was mitnehmen was ihm nicht gehört.

So wie ich es sehe, musst Du erst den Vermieter dazu bringen, Dir die Kaution auszuzahlen und nicht Deinem Ex, denn vermutlich wird dieser auch schon daran arbeiten, die Kaution entweder ganz oder seinen Teil vom Vermieter zu bekommen, wenn die Wohnung zurück gegeben bist.

Sollte es Dir gelingen, die Kaution vollständig zu bekommen, würde ich Dir raten, das Geld einfach erst mal zu behalten. Bis dahin hast Du bestimmt schon eine vollständige Auflistung all der Gegenstände gemacht, die Du bezahlt hast. Leider wirst Du keine Rechnungen mehr haben und insofern ist die rechtliche Wirkung einer solchen Liste recht unsicher zu beurteilen. Aber zumindest könntest Du eine moralische Verpflichtung aufbauen, die vielleicht dazu führen könnte, dass Dein Ex auf seinen Anteil der Kaution freiwillig verzichtet.

Ansonsten kann Dir hier nur ein Rechtsanwalt helfen.

"...seinem Anteil der Kaution abzuziehen und einzubehalten?"

Nein, natürlich nicht - was denn das Eine mit dem Anderen zu tun?

Sorry, aber nach dem Motto: Nimmst Du mit das weg, dann nehme ich Dir eben etwas anderes weg" kann man nicht miteinander umgehen und solche Probleme auch nicht lösen.

Es ist nicht so als hätte ich nicht versucht vernünftig mit ihm zu reden. Ich habe ihn gebeten die Gegenstände die ich bezahlt habe zurück zu bringen. Worauf er gar nicht reagiert hat. Und es ist halt wirklich GAR nichts mehr in der Wohnung! Nicht ein Teller... ich stehe da mit einem 4 Jährigen und besitze nichts mehr.

@Lina0308

Dann geh zu einem Rechtanwalt, Du hast ja Deine Kontoauszüge, die belegen, das Überweisungen an und Abbuchungen stattgefunden haben; Dein Lebensgefährte kann sich natürlich nicht hinter Deinem Rücken einfach alles mitnehmen, auch er muss nachweisen können, was ihm gehört und was Ihr gemeinsam angeschafft habt.

@Lina0308

Caritas und die Diakonie haben Läden mit Möbeln und Haushaltswaren aus zweiter Hand, oft in sehr gutem Zustand und zu sehr günstigen Preisen... Bettwäsche, Teppiche und Deko auch, erkundige dich...

Stelle ihm nachweislich ein Schreiben zu, mit dem du ihn unter Fristsetzung aufforderst "deine" Sachen heraus zu geben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann musst du den Klageweg gehen und das würde ich ihm ebenfalls in dem Schreiben mitteilen, dass du dies auch tun wirst.

Für alle Sachen mit eindeutigen Besitzverhältnissen (also wo Rechnungen und / oder Kontoauszüge) dürfte eine Klage auch erfolgreich sein.

Ansonsten kannst du auch eine Liste erstellen oder ihm anbieten dir den Gegenwert bis zum Datum x zu überweisen.

Sollte er dem nicht nach kommen, dann drohe mit Anzeige und Klage. Und genau das würde ich dann auch machen!

Die Kaution kannst du nicht so ohne weiteres einbehalten. Dann wäre er wieder in einer rechtlichen Position dich zu verklagen.

https://www.finanztip.de/ausgleichsanspruch-nichteheliche-lebensgemeinschaft/

https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/trennung-unverheirateter-paare

So gesehen gebe ich dir voll recht.

Vom Gesetz her geht das aber nicht.