Trennung und Möbel?

8 Antworten

Natürlich kann er es verbieten. Wenn er es verbietet und Du willst sie trotzdem aus der Wohnung holen, ist nur die Frage, wie will er sein Verbot durch setzen. Mit Gewalt? Oder indem er Dich aussperrt, weil Du schon ausgezogen bist?

Du könntest im Streitfall natürlich auch auf dem Klageweg durch setzen, dass er die Küche heraus geben muss. Aber das dauert. Bis dahin ist längst der 31.3.

Also: Mach Deinem Ex klar, dass die Küche Dir gehört und Du die einzige bist, die zu bestimmen hat, wann sich wo Deine Küche befindet. Wenn das nichts nützt, musst Du eben warten, denn ob Du im Zweifel die Küche am Ende unbeschädigt bekommst, ist die nächste Frage.

Wenn Ihr vorher nicht darüber gesprochen und somit nichts vereinbart habt, dann ist die Küche Deine. Aber aus "Solidarität" und wenn Du die Küche nicht unbedingt brauchst, dann würde ich sie ihm noch bis Ende März überlassen. Er wird ja so vernünftig sein, diese Möbel schonend zu behandeln. So würde ich es machen, die endgültige Entscheidung musst Du treffen.

wenn ihr kein Datum rein geschrieben habt, dann gilt mit der Übergabe des Geldes auch die Übergabe der Sache. Brötchen gegen Geld. Hier geht es ja darum, wem ist es zumutbar ohne Küche zu sein. Die Antwort wäre wohl dass es für beide nicht gut wäre. Halbieren kann man sie nicht, du hast sie bezahlt, sie gehört dir und du kannst bestimmen was du damit machst.

Kannst ja versuchen mit deinem Ex einen Kompromiss zu machen was die zeitliche Übergabe betrifft. Nur...... nächstes Problem wäre hausgemacht, denn, was ist, wenn irgendwas an der Küche bis dahin kaputt geht????

an sich hast du bezahlt und die küche gehört dir damit.

die frage ist, wann brauchst du die küche, also bis wann kann er sie nutzen.

wenn du sie entsprechend jetzt schon benötigst, muss er halt ohne auskommen, ist halt so.

Wenn im "Kaufvertrag" nicht klar drinnen steht zb "Küche wird zum 31.03. übernommen" dann geht mit der Bezahlung per sofort die Ware in deinen Besitz über.

Offensichtlich ist sie noch im Besitz des Ex.