Mieterhöhung trotz Kündigung?

3 Antworten

Wir haben unsere Wohnung im bereits im Februar zum 31.01.2012 gekündigt. Nun (im März) erhielten wir eine Mieterhöhung zum 1.6.2012. (Begründung, Mietspiegel etc. liegen vor

Falsches Datum ? 2013 ?

Grundsätzlich gilt. das man im Falle einer Mieterhöhung kündigen kann!

Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Nach einer Mieterhöhung kann der Mieter bis zum Ende desjenigen Monats kündigen, der dem ersten Monat mit der neuen Miete vorangeht. Das Mietverhältnis ist zum Ende des zweitens Monats nach diesem Termin beendet.

Praxis-Beispiel Zustimmungsverlangen geht dem Mieter am 20.2. zu. Kündigungsmöglichkeit für den Mieter bis 30.4. Kündigt der Mieter, endet das Mietverhältnis mit dem Ablauf des 30.6. Dieser Endtermin gilt auch dann, wenn der Mieter im Beispiel die Kündigung schon im März ausspricht. Das Mietverhältnis endet nämlich mit Ablauf des 2. Monats ab Ende der Frist, bis zu der spätestens die Kündigung erklärt werden kann, nicht zwei Monate ab Kündigungserklärung.

Mieterhöhung muss er aber nicht zahlen!

http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/kuendigungsfrist-nach-mieterhoehung-278189

johnnymcmuff  13.03.2012, 21:34

Sollet Ihr einen Zeitmietvertrag haben könnt Ihr auch kündigen.

Zeitmietvertrag

Da ein Zeitmietvertrag bis auf die zeitliche Befristung der Mietzeit sich inhaltlich sonst nicht von einem unbefristeten Mietvertrag unterscheidet, steht dem Vermieter während der Mietzeit auch das Recht zu, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen (alles zur Mieterhöhung), wenn innerhalb des Mietvertrages kein fester Mietpreis oder eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde. Ebenso kann der Mieter eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung ankündigen.

Erfolgt während der Mietzeit eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder nach Modernisierung (§ 559 BGB), so steht dem Mieter auch bei einem Zeitmietvertrag das Sonderkündigungsrecht gemäß § 561 BGB zu.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/zeitmietvertrag/

Ihr habt bereits gekündigt, also greift die Mieterhöhung (die zulässig ist!) ab 01.06.12 nicht mehr, da ihr ja dann bereits ausgezogen seid (ich gehe dabei von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten aus). Warum regt ihr euch deswegen auf?

Klar ist das zulässig.