Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

6 Antworten

Du hast einen Mietvertrag mit der Hauptmieterin und nicht der Hausverwaltung. Demzufolge kann die HV nicht deine Miete erhöhen. Die Erhöhung ist rechtswidrig und, falls schon gezahlt, zu erstatten. Grundlage hierfür wäre das Recht auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB. Betrachte bitte sämtliche Forderungen der HV als wirkungslos, brauchst nicht mal widersprechen.

Lediglich deiner Vermieterin (der Hauptmieterin) könnte u. U. die HV einen entspr. Zuschlag abfordern. Dass müsste allerdings zuvor in deren Mietvertrag so vereinbart sein. Wenn nicht, bräuchte auch sie solchen Zuschlag nicht zahlen.

Die Mängel in der Wohnung sollte und müsste die Hauptmieterin der HV schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) anzeigen, und eine Frist zur Beseitigung stellen. Gerät die HV in Verzug, dürfte deine Vermieterin selbst die Beseitigung beauftragen und mit ihrer Miete für deine Wohnung ab übernächstem Monat aufrechnen.

Die evtl. Mietminderung für die Zeit der Mangelhaftigkeit könnte auch nur deine Vermieterin als Hauptmieter geltend machen. Das ab Inkenntnissetzung ihres Vermieters.

Du dürftest eine Mietminderung gegenüber deiner Vermieterin (nicht der HV) geltend machen. Ich glaube aber, dass du da wohl eher davon Abstand nehmen willst.

Nun bist du über die Rechtslage informiert. Besprich alles mit deiner Vermieterin. Sie hat jetzt den Ball in der Hand.

Wenn ich der Hausverwaltung antworte, möchte ich das gerne belegen können.

Mit der habt als Untermieter doch nichts zu tun. Und diese kann Euch auch nicht die Miete erhöhen.

Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann?

Gibt es nicht, da es keine Untermietverhätlnisse gibt.

Nur Mietverhältnisse. Die Regelungen dazu stehen im BGB ab § 535 bis § 577 und diversen Urteilen.

Ich setze die Schreiben immer zusammen mit meiner Vermieterin auf, daher habe ich schon damit zu tun und ich möchte ihr auch soviel Arbeit abnehmen wie möglich, da sie eh schon so viel für uns tut.

Ihr seid Untermieter. Euer Vermieter ist die Mutter, die Ihren Sohn nicht loslassen kann. Daher habt ihr mit der Hausverwaltung nichts zu schaffen. Die Mieterhöhungen gehen euch nichts an - dafür ist euer Vermieter zuständig. An wen entrichtet ihr denn die monatliche Miete???? Ich befürchte, dass ihr direkt an die Hausverwaltung bezahlt. Wenn das so ist, dann habt ihr hoffentlich dem Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung nicht Folge geleistet. Auch für Mängel an de Mietsache muss die Vermieterin einstehen und Abhilfe schaffen. Prüft den Mietvertrag, ob dort hinsichtlich der Mietzahlung Änderungen vorgenommen wurden. Fordert also alle Zahlungen von der HV zurück, wenn Ihr hier falsch gezahlt haben solltet. Ein Gesetzestext in diesem Fall gibt es nicht. Untermietzuschläge zur Miete werden nicht verhandelt sondern vom Vermieter festgelegt.. Immerhin ist belegt, dass die Untervermietung genehmigt wurde.

Wir zahlen die Miete direkt an die Hauptmieterin. Bisher haben wir nicht mehr bezahlt, da wir das Thema noch diskutieren. Bisher haben wir die Probleme mit der Hausverwaltung immer gemeinsam mit unserer Vermieterin gelöst und ich möchte ihr ungern die ganze Rumquälerei mit der Hausverwaltung alleine überlassen. Sie tut schon was sie kann.

@funnycat2000

Ihr könnt gern eure Hauptmieterin im Verfassen von Schreiben an die Hausverwaltung unterstützen. Aber Ihr habt dort einfach keine Stimme im Reichstag, weil ihr nicht Hauptmieter seid. Deshalb unterlasst bitte jeglichen Kontakt mit der HV. Wenn die HV die Untervermietung schriftlich genehmigt und dabei keinen Untermietaufschlag zur Miete des Hauptmieters gefordert hat, dann ist eine Nachforderung zwar möglich, aber der sollte eure Hauptmieterin widersprechen. Ich gehe davon aus, dass die Untermiete nicht höher als die Hauptmiete ist.

Rückwirkende Mieterhöhung geht nicht.

Danke, kannst du mir dazu irgendwelche Paragraphen nennen? Wenn ich der Hausverwaltung antworte, möchte ich das gerne belegen können.

nicht soviel ängstlich nachdenken,sondern schriftlich auffordern,die mängel zu beseitigen und mietminderung ankündigen.

Die Mängel und die Mietminderung sind ja nicht das Problem. Ich sehe es einfach nicht ein, für eine mangelhafte Wohnung auch noch einen Untermieterzuschlag zu bezahlen. Das möchte ich der Hausverwaltung mitteilen und mich dabei auf Fakten stützen können.

@funnycat2000

Ich sehe es einfach nicht ein

lass die emotionen weg und geh sachlich ran ! wieso untermieterzuschlag,ihr wohnt doch da allein.