Mieterhöhung ja oder nein - Und wenn ja, wieviel?

4 Antworten

Sende dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen auf der Basis eines qualifizierten Mietspiegels der Stadt Augsburg und fordere zunächst eine Mieterhöhung von 10% ohne die Höchstgrenze 15 bzw. 20% zu überschreiten, wenn die Bedingungen es hergeben.

Benutze dazu ein Musterschreiben Mieterhöhungsverlangen.

Wie die Miete im Falle einer Neuvermietung zu beziffern ist, kann ich nicht vorhersagen. Warten wir die Gesetzeslage ab.

Franz577 
Fragesteller
 10.09.2018, 13:48

Ok, aber gibt es denn einen bestimmten Zeitraum, ab dem man die Miete anpassen darf, kann oder sollte (z.B. nach 3 Jahren, 5 Jahren etc.)

Also in welchen Abständen kann man die Miete erhöhen?

Gerhart  10.09.2018, 18:20
@Franz577

Aktuell wäre, im Zeitraum von 3 Jahren Erhöhung der Miete bis zu 20%, Ballungsraum bis 15%. Aber da ist ja Bewegung im Gesetzesdschungel, Siehe SPD Forderungen.... nur Betriebskostenvorauszahlungen können angepasst werden!

Habe bis jetzt, s. Uhrzeit, alle Kommentare gelesen.

Grundsätzlich kannst du jedes Jahr die Miete erhöhen. Man sollte sich aber an den Mietspiegel halten. Je nachdem wie bei euch die Mietpreise sind, kann man innerhalb von 3 Jahren bis von bis zu 15 - 20 % erhöhen ( Kappungsgrenze ). Ich persönlich halte nicht viel davon, denn Wohnraum muss bezahlbar sein.

Aus meiner Erfahrung wird bei uns die Miete jährlich zwischen 2 - 3 % erhöht. Das entspricht etwa der Lohnsteigerung, finde ich angemessen und fair. Und wenn du meinst du hast einen vernünftigen Mieter, erhöhst du eben nur alle 2 Jahre. Es bleibt deine Entscheidung wie du eine Mieterhöhung gestaltest.

Ein Freund von mir legt in seinem MV fest, dass der Mieter jedes Jahr 1 € pro m² mehr zahlen muss. Bei 100 m² sind das 8,30 m² pro Monat und Jahr.

In deinem Fall würde ich die Miete moderat halten, denn du nimmst ja schon 10 € pro m².

Hoffe ich konnte helfen.

Franz577 
Fragesteller
 11.09.2018, 08:05

Ja, ich bewege mich ohnehin schon im oberen Grenzbereich, weshalb ich allenfalls modert anpassen werde, aber auch damit nichts überstürzen muss.

Die 10€ pro m² wurden damals vom Bauträger so festgelegt und sind aber auch ok, da es sich um einen Neubau handelt.

Indianer66  11.09.2018, 15:30
@Franz577

Wenn du 10 € pro Monat mehr verlangst, bewegst du dich unter 2 %. Du solltest vorsichtshalber in den Mietspiegel der Stadt Augsburg sehen, findest du im Internet.

Franz577 
Fragesteller
 11.09.2018, 15:42
@Indianer66

Habe ich schon gemacht. Aber unabhängig davon, warum muß ich unter 2% bleiben?

Indianer66  12.09.2018, 02:15
@Franz577

Was meinst mit " hab ich schon gemacht " ? Mietspiegel oder Erhöhung ?

Du musst nicht unter 2 % bleiben du kannst auch 5 oder 8 % nehmen. Ich hatte es nur ausgerechnet wie viel % es bei 10 € sind. Psychologisch ist es auch für den Mieter besser verständlich in soweit, wenn man argumentieren kann, dass man sich der Preis - und allgemeinen Lohnentwicklung anpasst. Die Daten der Lohnentwicklung sind öffentlich und der Mieter kann es nachvollziehen. Damit schätzt er deine Ehrlichkeit und hat auf Sicherheit Verständnis.

Im Grunde meine ich du musst es dir ausrechnen. Bsp. Wenn ein Rentner 3 % Erhöhung bekommt heißt es nicht, das du um 3 % erhöhen musst. Bei 1.000 € Rente wären das 30 €, aber die allgemeinen Lebenshaltungskosten steigen auch. Wenn du bei 1.000 € Rente 2 % Miete erhöhen würdest, wären das 20 €, es blieben nur 10 € für gestiegene Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Strom und sonstige Energie sowie Versicherungen. Das würde ich persönlich als nicht ausgeglichen empfinden. Bei 30 € kann man sagen, 10 € Mieterhöhung, dann hat der Mieter noch 20 €, das ist ausgewogen.

Man kann sich auch als VM den Lebensumständen der Mieter etwas anpassen.

Franz577 
Fragesteller
 12.09.2018, 08:54
@Indianer66
Was meinst mit " hab ich schon gemacht " ? Mietspiegel oder Erhöhung ?

Mietspiegel. Das mit der Erhöhung eilt nicht so sehr, aber ich wollte mich mal informieren.

Aber nur wegen 10€ mehr würde ich auch nicht erhöhen.

Lies dir für den Anfang mal §§ 556d und 558 BGB durch.

Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt die Kappungsgrenze (§ 558 BGB), bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB).

Franz577 
Fragesteller
 10.09.2018, 14:26

Ok, hab ich mal gemacht.

Demnach dürfte ich die Miete also auf jeden Fall erhöhen, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete höher wäre.

qugart  10.09.2018, 14:34
@Franz577

Richtig.

Und diese Erhöhung solltest du dazu verwenden Rücklagen zu bilden oder eben direkt in die Erhaltung/Renovierung der Wohnung.

Franz577 
Fragesteller
 10.09.2018, 15:05
@qugart

Richtig, wobei die Rücklagen für allgemeine Renovierungen ja über die Nebenkosten gebildet und bei Bedarf von der Hausverwaltung entsprechend eingesetzt werden.

qugart  10.09.2018, 15:26
@Franz577

Ja, ich sag's nur, weil ich hab da einen Bekannten und der vermietet auch. Und der hat zig Jahre schon keine Mieterhöhung gemacht und jetzt eben die volle Kappungsgrenze. Die Mieter haben sich dann plötzlich aufgeregt.

Lieber immer an der Vergleichsmiete orientieren, aber die Mehreinnahmen dann durch Instandhaltung/Reparatur für den Mieter sichtbar an sie zurückgeben. Ist auch bisken psychologisch.

Die Baismiete in Augsburg beträgt etwa 7 Euro pro qm, je nach Baujahr und Ausstattung kommt noch ws obendrauf. Hier kannst du dich schlau machen: https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/wohnen-und-bauen/mietspiegel/

Franz577 
Fragesteller
 10.09.2018, 13:46

Ja, wobei es aber auch auf die Lage und das Alter der Immobilie ankommt.