Dürfen Nachbarn unterschiedliche Mietspiegelerhöhungen haben?

8 Antworten

Natürlich ist das möglich.

Das hängt auch u.a. von der Mietdauer ab.

daran kann es nicht liegen, da die einen Nachbarn nach uns und vor den anderen benachteiligten Nachbarn eingezogen sind. Wovon hängt der Betrag denn alles ab?

@Leylapolat

Das kann auch von der der Miethöhe abhängen.

Das kann auch von dem Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung abhängen.

Und vieles mehr.

@herja

Und der Sozialbindung ... und der Kappungsgrenze ... und eventuellen Modernisierungen ..

Ich liebe solche Fragen, die nicht eine einzige Sachinformation enthalten; die es dem selbst gutwilligsten Menschen unmöglich machen, eine Auskunft zu geben.

... wir berücksichtigen in unserem Bestand auch die Schäden/Mängel, welche die lieben Mieter so anrichten und die wir ja von der Miete bezahlen müssen.

Beispiel: Heizkörperventil zu Beginn der Periode, einige Mieter lösen das durch ihr Verschulden festgeklebte Ventil selbst, einige müssen dafür einen Handwerker haben.

das mag sein aber ganz ehrlich, sowas ist einfach nicht der fall. die konnten meiner nachbarin nicht erkären, wie es zustande kommt das geht einfach nicht.

@Leylapolat

.... noch einmal: Noch bestimmt der Vermieter, was wer und ab wann aufgebrummt bekommt.

Die können den Betrag doch nicht willkürlich festlegen oder??

Natürlich, sogar bestimmte Mieter gänzlich von Mieterhöhung ausnehmen. Das Mietrecht kennt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz :-O

Eurem Mieteerhöhungsverlangen muss eine Begründung beigefügt sein, woran sie sich bemisst, etwa den örtlichen Mietpreisspiegel.

Für die unterschiedlichen Erhöhungsverlangen gäbe es zahlreiche Gründe:

  • Bei euch beiden fand eine Modernisierung statt, die eine Modernisierungserhöhung von 11% der Inverstitionskosten ergab, die ihr hier bei den vermeindlich künftig 29 EUR höheren Mietzahlungen nicht herausgerechnet habt.
  • Ausstattung und Komfort (Balkon) euer beider Wohnungen ist mit den anderen nicht vergleichbar und ergibt deswegen einen anderen qm-Preis des Mietpreisspiegels
  • Bei euch ist die Miete seit 3 Jahren unverändert und wurde auf einen Schlag um 20% erhöht, wie es der Mietpreisspiegel hergibt.
  • Ihr seit renitente M und bekommt mit Maximalerhöhung einen Denkzettel.
  • Der VM würde sich über eure außerordentliche Kündigung freuen und erhöht deswegen, was er darf.

G imager761

Eigentlich muß aus dem Mieterhöhungsverlangen hervorgehen wie die Erhöhung berechnet wurde.

Das der Vermieter bzw. die HV das nicht erklären kann ist schon merkwürdig.

Der Vermieter darf gem. § 558 BGB die Kaltmiete binnen 3 Jahren um 20 bzw. 15 % erhöhen.

Nun kann es sein das a) die Nachbarn eine sehr geringe Kaltmiete Zahlen, was ich aber für ausgeschlossen halte, denn bei 20 % bzw. 8 € wären das ja nur 40 €, oder b) die letzte Mieterhöhung weniger als 3 Jahre zurückliegt und darum nicht die vollen 20 bzw. 15 % ausgeschöpft werden können.

Es kann natürlich auch sein das die Nachbarn irgend einen "Treuebonus" oder ähnliches haben. Denn der Vermieter muß nicht allen Mietern die Miete um den selben %satz erhöhen, nur mehr als den gesetzlich zulässigen darf er nicht.

das mit dem treuebonus kann nicht stimmen, weil wir schon über 20 jahre hier leben und nachbarn, die nach uns eingezogen sind auch nur 9€ bezahlen. das ganze ist schon sehr merkwürdig

Was sind denn "unterschiedliche Mietspiegelerhöhungen" ???

Der Mietspiegel ist eine Übersicht der Stadt zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Anscheinend hat Euer Vermieter die Kaltmieten entsprechend dem aktuellen Mietspiegel bei allen Mietern individuell angepasst.

Die unterschiedlichen Beträge hängen zBsp von Größe, Ausstattung, bisheriger Kaltmiete, Mietdauer usw zusammen.

Natürlich muss der Vermieter Euch angeben wie die geforderte Erhöhung für Eure Wohnung zustande kommt. Dazu seid Ihr doch angeschrieben worden.

Lass es vom Mieterschutzverein überprüfen und dann bist Du auf der sicheren Seite. Sollte es ein Problem geben, wird der Mieterschutzverein den Schriftverkehr führen. Dazu solltest Du möglichst schnell einen Termin vereinbaren, da es evtl Widerspruchsfristen einzuhalten gilt.

Eventuell könntest Du Dich dazu mit anderen Mietern zusammen tun.

das habe ich unglücklich ausgedrückt. Es soll eine Mieterhöhung geben und die bezieht sich auf den Mietspiegel. Dort wird die Höchstgrenze genannt und der Betrag, der die tatsächliche Erhöhung betrifft aber es wird nicht aufgezeigt, wie diese Summe entsteht. An der Dauer und Größe kann es nicht liegen. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass wir bei der letzten Mieterhöhung weniger zahlen mussten als die anderen und dass so alles angepasst werden soll aber eine andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen. Danke!