Nettomiete + 15% Zuschlag für Einfamilienhauscharakter. Ist das rechtens?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigenhauscharakterzuschlag gibt es nicht! Ich würde dir vorschlagen Mitglied beim Mieterverein zu werden und dort die Sache überprüfen zu lassen. Da gibt es Fachleute, die dir deine rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen können!

Mit welcher Begründung hat der Vermieter die Miete erhöht - ich nehme mal an durch Mietspiegel. Ist die Kappungsgrenze eingehalten (bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Mit Miete ist hier die Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlungen gemeint. Die Kappungsgrenze muss auch beachtet werden, wenn die erhöhte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels liegt.) und sind seit der letzten Mieterhöhung 15 Zahlungsmonate vergangen?

Ohne deine Zustimmung/Zahlung der neuen Miete kann der Vermieter keine Mieterhöhung durchsetzen, höchstens deine Zustimmung einklagen. Wenn du die Mietkosten z. B. durch den Mieterverein oder Fachanwalt überprüfen lassen willst, dann würde ich dem Vermieter dies mitteilen, und dass du rein vorsorglich bis zur Klärung der Mieterhöhung widersprichst.

Ninoaw 
Fragesteller
 13.03.2015, 02:55

Vielen Dank für die Antworten. Begründung der Erhöhung: Mietspiegel. Nur die Kaltmiete. Kappungsgrenze eingehalten.Letzte Erhöhung vor 2 Jahren. Vermieter ist da sehr erfahren, hat eine Menge Objekte. Werde wohl Hilfe beim Mieterschutzverein suchen. Dank nochmals an alle.

Einen Eigenheimcharakterzuschlag gibt es nicht.

Aber: Bezieht sich der Vermieter hier auf Vergleichswohnungen, wäre die Bauweise, bzw. Lage ein Argument für eine Mieterhöhung.

Oder anders: Gibt es in der Nähe mehrere Bungalows mit Garten, welche 15% mehr kosten, als Eurer Bungalow, wäre eine Mieterhöhung ggfs. zulässig.

Ob man gegen diese Mieterhöhung nun vorgehen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu müsste man das Mieterhöhungsverlangen lesen und vielleicht auch den Mietspiegel kennen.

Auf der anderen Seite habt Ihr diese 15% bisher wohl vorbehaltlos gezahlt. Hier ergibt sich eine Zustimmung durch konkludentes Handeln.

Wenn du der Mieterhöhung durch Bezahlung der geforderten Miete stattgibst, dann kannst du nicht einfach davon wieder zurücktreten. Durch dein mehrmaliges konkludentes Zahlungsverhalten hast du der (unrechtmäßigen) Erhöhung der Miete zugestimmt.  

Das mit dem Eigenheimcharakterzuschlag muß ich mir merken;-)

Ich habe eine Wohnung auf die das auch zutrifft.

Dagegen vorgehen hättest Du nach Zugang der Mieterhöhung können.

Da Du aber widerspruchslos über einen längeren Zeitraum diesen "Zuschlag" gezahlt hast, ist der Zug abgefahren.