Mieterhöhung in Mietvertrag lebenslänglich ausschließen?

5 Antworten

Bestehende Mietverträge müssen vom Käufer immer übernommen werden.

Eine Mieterhöhung lebenslang auszuschließen, ist möglich (Vertragsfreiheit). Das ist allerdings aus Sicht des Vermieters nichts zu empfehlen, es sei denn, es wird eine Gegenleistung vereinbart. Zum Beispiel: der Mieter kommt für alle Reparaturen auf.

Ein neuer Vermieter (Verkauf, Erbe etc) muss den Mietvertrag übernehmen. Allerdings ist zweifelhaft, ob diese spezielle Vereinbarung für ihn verbindlich ist. Eine Bindungswirkung wird wohl nur dann gegeben sein, wenn diese Vereinbarung im Grundbuch festgehalten wird. Der Rechtsnachfolger muss diese dann übernehmen. Allerdings ist das dann wertbeeinflussend.

Fazit: Das sollte man sich sehr genau überlegen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja sicher, aber die Steigerung wegen Inflation kann man nicht ausschließen, würde ich an seine Stelle auch nicht. Ein Käufer muss das mitübernehmen.

Das kann so vereinbart werden - ein Käufer muß dies übernehmen oder versuchen eine neue Vereinbarung treffen (das muß der Mieter aber nicht)...

Du kannst eine Staffelmiete vereinbaren. Einfach jedes Jahr nennen und die dazugehörige Miete, auch wenn sie sich nicht erhöht. Somit kannst Du den Zeitraum fest legen und hast wie vereinbart immer die gleiche Miete so lange Du willst.

Aber dämlich wer das macht! Denn Mieterhöhungen sind gesund, denn auch das Haus muß ja instand gehalten werden und die Kosten werden immer teurer werden.

Ach ja, ein Verkauf bricht nicht den Mietvertrag. Der bleibt dann bestehen und kann nicht geändert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gerhart  08.04.2021, 22:54

Durch die Staffelmiet ist eine permanente Mietsteigerung festgeschrieben. Das soll eben nicht geschehen.

albatroz1102  09.04.2021, 09:17
@Gerhart

Dann kann man ja die Miete jedes Jahr um 1€ erhöhen. Wo liegt da das Problem?

Gerhart  09.04.2021, 11:49
@albatroz1102

Das Problem liegt in deinem Kopf. Du kannst dir nicht vorstellen, dass ein eimal vereinbarter Mietpreis lebenslang gelten soll.