Heizöl - Wer muss sich darum kümmern?

7 Antworten

Wenn ihr Betriebskostenvorschuss zahlt, muss der Vermieter das Heizöl kaufen und dafür auch in Vorleistung gehen. So ist das halt als Vermieter, muss ich auch machen.

Wenn allerdings der Verbrauch sehr hoch war, könnt ihr ihm eine Erhöhung der Vorauszahlung für diese Position anbieten, damit er früher sein Geld wieder rein bekommt. Das mindert eure Nachzahlung bei der Abrechnung.

Eine andere Möglichkeit, ihr tankt und zahlt die Rechnung und mindert ab sofort die Vorauszahlung um den Betrag für die Heizkosten. Dann habt ihr aber die Lasten der Vorauszahlung zu tragen - was ihr nicht müsstet. Hättet aber den günstigeren Preis zu Schluß und das ist auch schon was wert.

Zahle also auch die Nebenkosten an den Vermieter. Zum Heizen muss ich Heizöl verwenden. Mein Vermieter ist ein Privatmann. Jetzt habe ich folgendes Problem: Mein Heizöl ist fast leer und habe meinem Vermieter bescheid gegeben sich darum zu kümmern. Schließlich zahle ich ordentlich meine Miete. Jetzt bekam ich von ihm eine Mail, dass ich mich selber darum kümmern soll und mir höchstens den Betrag bezahlt den er von mir durch die Nebenkosten hat.

Wenn mietvertraglich nicht anders vereinbart, muss sich der Vermieter um die Beschaffung von Heizöl kümmern und auch in Vorleistung gehen; schließlich bekommt er dafür ja auch die Nebenkostenvorauszahlung.

Sekhmet 
Fragesteller
 02.07.2013, 21:04

ich habe mehrmals im mietvertrag nochmal geguckt und da steht nichts weiter drin...

gibt es da iwie ein paragraph oder so das ich ihm das so mit beweis sagen kann ???

ich will nicht gleich mit anwalt an die sache ran ... es geht hier schließlich um ne menge geld und keine kann geld scheißen ... entschuldige für den ausdruck

johnnymcmuff  02.07.2013, 21:15
@Sekhmet

§ 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Das man eine warme Wohnung oder warmes Haus hat gehört auch dazu.

Du brauchst auch keinen Anwalt sondern kannst Dich z.B. an den Mietbund wenden.

Kostet ca. 70 €/Jahr.

Die Paragraphen sind das eine. Das praktische Handeln ist die andere Seite.

Fakt ist doch, dass Du als Mieter des Hauses sowieso das Heizöl bezahlen musst. Wenn der Vermieter das Öl kauft, dann den Preis, den er für Dich "erreicht" und wenn Du es selbst kaufst zu dem Preis, den Du für Dich am wirtschaftlichsten hältst. Der Vermieter kann im Jahr 3 oder 5 Mal jeweils 1500 Liter Öl kaufen. Immer wenn er meint etwas Geld dafür übrig zu haben. Damit kauft er teurer ein, als wenn Du den günstigsten Sommerpreis für die gesamte Jahresmenge erwischst.

Rede doch mit Deinem Vermieter, dass er Dir die "angesparten" 1300 € geben soll, wenn Du jetzt mindestens 3000 Liter Öl kaufst. Den anderen Teil zahlst Du jetzt selbst mit der Folge, dass Dir Dein Vermieter bei der nächsten Jahresabrechnung keine Rechnungen für Öl vorlegen kann und deshalb auch kein Geld mehr für Heizöl verlangen kann.

Vereinbare weiterhin mit ihm, dass die Nebenkostenvorauszahlung entsprechend verringert wird. Damit habt ihr beide gewonnen und es müssen weder Anwalt noch Paragraphen bemüht werden. Künftig kümmerst Du Dich selbst um das Öl und kaufst immer dann, wenn Du meinst, dass es am günstigsten ist. Um nicht in finanzielle Nöte zu kommen, legst Du dabei monatlich soviel Geld auf die Seite, wie Du ansonsten an den Vermieter zu zahlen hättest.

Es ist im übrigen völlig normal, dass bei der Anmietung eines ganzen Hauses, der Mieter selbst den Brennstoff bezahlt. Schon allein, um sicher zu gehen, dass zu günstigsten Konditionen eingekauft wird.

Ich vermute, dass du als eine Mietpartei im gemieteten Haus wohnst. Wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, dass du das Heizöl zu kaufen hast, dann muss der Vermieter sicherstellen, dass du das Haus beheizen kannst und dass dir Warmwasser zur Verfügung steht. Kauft der Vermieter kein Öl zum günstigen Sommerpreis, dann musst du bei der Abrechnung der Nebenkosten für den Zeitraum 2013 oder den 12-monatigen Abrechnungszeitraum nicht die Mehrkosten für das verbrauchte Heizöl tragen. Kann das Haus nicht mehr beheizt werden, dann ist der Vermieter schadensersatzpflichtig für die Kosten deiner Ersatzwohnung, den Umzug und deinen Verdienstausfall bedingt durch den Umzug. Vermutlich ist der Vermieter klamm und will dir das Kaufen des Öles aufdrücken. Dazu müsste aber der Mietvertrag geändert werden.

Werfe bitte einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen und wenn dort nichts in dieser Angelegenheit geschrieben wurde, fordere den Vermieter höflich aber bestimmt auf, hier tätig zu werden. Lasse dich nicht an der Nase herumführen und bei einem Auszug dann auch noch Streß einfahren, für das bezahlte Öl. Schreibe dem Vermieter auch, daß selber beschafft wird und der Betrag von der Miete einbehalten wird, wenn er es denn so haben möchte. Bestellt werden kann dann für eine Periode. Viel Glück.