Welchen Ölpreis in der Nebenkostenabrechnung?

5 Antworten

Das verstehe ich nicht. Wenn denn der Mietgegenstand eine eigene Heizanlage betreibt und einen eigenen Tank betreibt, wird doch nicht verteilt, oder? Und wenn der Vermieter keine Rechnungen hat wie hier, kann er auch nicht abrechnen, denn fiktiv verbietet doch die HKVO. Es sollte also eine Einigung gesucht werden wie: Mieter beteiligt sich an den 2.000 EUR (umgerechnet auf seine 1.800 l) und für den Nachkauf gibt es doch Rechnungen.

Da es keinen Beleg über den Ankauf des Öls gibt, muss sowieso ein Kompromiss gefunden werden, den die Mieter akzeptieren. Ich würde den aktuellen Ölpreis nehmen. Ich glaube damit kann jeder Mieter leben, so niedrig wie der momentan ist. Das gilt ja sowieso nur für das "alte" Öl. Wenn das verbraucht ist, greift der Preis des nachgetankten Öls, für das es ja eine korrekte Rechnung gibt. Man könnte auch den Preis aus der aktuellen Rechnung übernehmen. Letztlich ist die Akzeptanz des Mieters entscheidend.

Jede Tankstelle, jeder Heizölhändler offeriert seine Preise zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis. Das wäre dann bei Euch also der aktuelle Preis.

Allerdings dürft ihr nur umlegen, was ihr auch selbst bezahlt habt.

Bezahlt habt ihr für ein Haus incl. Heizungsanlage, incl. Öltanks einen Kaufpreis. Unter der Hand, also ohne das in den Notarvertrag mit auf zu nehmen. Es wird also wohl auch keine Quittung als Nachweis dafür geben, dass ihr für eine Euch unbekannte Menge Öl 2000 € bezahlt habt. Damit könnt ihr auch nichts umlegen.

Wenn ihr davon ausgehen könnt, dass Euer Mieter schon Verständnis dafür haben wird, dass er für das verbrauchte Öl auch bezahlen muss, gibt es nun drei Möglichkeiten:

1. Ihr legt den Ölpreis von März 2014 zu Grunde. Zu diesem Preis habt ihr schließlich das Öl samt Haus gekauft.

2. Ihr legt den Wiederbeschaffungspreis zu Grunde, der anfiel, als ihr zum ersten Mal nachtanken mußtet.

3. Ihr seid zufrieden, wenn Euch der Mieter den aktuellen Preis bezahlt.

Wenn bei Übernahme des Hauses im Mietshaus der Tankinhalt 1800 Liter war, könnt ihr doch von der Annahme ausgehen, dass in etwa das Gleiche in Eurem Tank war. Zusammen also 3600 Liter. Wenn ihr damals der Ansicht wart, dass 2000 € sehr günstig waren, könnte das mit dem Literpreis von 55 Cent hin kommen, denn damals lag der Preis bei ca. 82 Cent je Liter.

Letztendlich ist es erforderlich, dass ihr Euch vor Erstellung der Abrechnung besprecht und Euch einigt. Die erste Variante wird wohl nicht akzeptiert. Die 2. ist ähnlich dem, den ihr bezahlt hab unter der Annahme von insges. 3600 Liter und wenn die Mieter mit dem aktuellen Preis einverstanden sind, könnt ihr Euch immer noch glücklich preisen, denn sie könnten sich auch auf den Standpunkt stellen, dass sie nur bezahlen, was ihr auch nachweisen könnt.

Den Nachweis zu führen, dass in der Ermittlung des Kaufpreises für das Haus auch das Öl zum damaligen Wert enthalten war, ist schwierig und bedürfte wohl einer Gerichtsentscheidung, die auch dumm ausgehen könnte.

Also langer Rede kurzer Sinn: Macht einen Vorschlag und nehmt, was ihr ohne Euch zu streiten bekommen könnt.

warum nebenkosten? wenn die WE einen eigenen tank hat , sorgt der nutzer selbst für den bestand .

so haben unsere mieter das selbst in der hand gehabt : wann und vom wem sie öl holten .

haseundfuechsin 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:13

Ab diesem Jahr tragen sie ihre Ölbestellungen selbst und werden ab der Januarmiete nicht mehr in den NK berechnet, so haben wir uns bei der letzten Ölbestellung letzten Monat geeinigt.Die Kosten haben sie schon selbst gezahlt. nach dem Einzug im Dez 2014 hatten wir auch schon auf unsere Kosten im März 2015 nachgetankt auf deren Wunsch, da hab ich natürlich die RE berücksichtigt.

Normalerweise muss der Ölpreis der letzten Betankung veranschlagt werden. Also würde ich den der zum Einzug gerade aktuell war zugrundelegen. wenn jetzt zu billigeren Preisen nachgetankt wird würde sich das erst in der folgenden NK-Abrechnung niederschlagen. Zumindest mach ich das immer so mit meinen Mietern.

haseundfuechsin 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:20

Genau das habe ich auch so gedacht, weil ich vom Erstöl keine RE habe. Da sich mit dem Ölpreis vom Mietvertragsdatum somit eine Nachzahlung für die Mieter ergibt, habe ich Bedenken dass sie sagen, dass ich das nicht so berechnen dürfe. Nehme ich den jetzigen Tagespreis hätten sie eine Rückzahlung zu erwarten, dass kann ja aber auch nict rechtens sein, da seit Jahren der Ölpreis nicht so tief stand und ich als Mieter wäre benachteiligt.

Spezialwidde  28.01.2016, 15:23
@haseundfuechsin

ja nee, das wäre ja nicht fair. Man muss ja (auch als Mieter) davon ausgehen, dass ihr bei der Übernahme den damaligen Preis fürs Öl habt zahlen müssen. Weil das mehr war als jetzt habt ihr damals auch mehr gezahlt. Und dieses teuere Öl wurde auch verheizt also müssen die das auch so entlohnen. Andersrum wärs ja auch fair, wenn beim nächsten Tanken das Öl wieder teuer wäre müsste erstmal nur der günstigere Preis gezahlt werden, da würde sich dann auch keiner beklagen ;-)