Gibt es eine Verpflichtung für den Vermieter im Garagenhof Schnee zu räumen?

8 Antworten

Nein, das reicht wohl nicht. Die Autos müssen vernünftig auf dem Hof rangieren können und bei den Schneemassen, die wir hatten, geht das kaum, wenn nur eine Schneeschaufelbreite geräumt wird. Bei uns ist es so, dass ich als Erdgeschoßmieter die Pflicht habe, alles zu räumen und zu streuen. Steht aber auch im Mietvertrag.

Diese Klausel, daß nur der Erdgeschoßmieter für alle räumen muß, ist meiner Meinung nach sittenwiedrig und damit ungültig, es sei denn die Tätigkeit wird in irgendeiner Form gesondert vergütet.

Wo da ggf.??

@jockl

@jockl: Was meinst Du?

Wenn es sehr viel schneid,also auch nachts bzw. sehr kalt ist und glatt,ist der Vermieter,sofern er die Hausordnung nicht auf euch übertragen hat.,verpflichtet auch schon morgens ab 6h früh zu streuen bzw. den Schneee zu räumen und nicht erst um acht.Denn die meisten Leute gehen ja zwischen 5.30h und 7.30h aus dem Haus.Und wenn da nicht gestreut bzw. geräumt ist und da passiert was also nicht nur einem Mieter im Hause,auch einem vorbeilaufenden Passanten,haftet er.Dann muß er Schmerzensgeld zahlen.Vielleicht bekommt er sogar noch ein Bußgeld.So ist normalerweise die Regel.

Nein, das gibt nicht. Denn die Garageneinfahrt ist Eigentum des VM, welcher die Garage als Vertagsbestandteil des MV mitvermietet hat. Somit hat sich der sich im Besitzefindliche selbst darum zu kümmern, so dies nicht Im MV oder Hausordnung anders geregelt ist. Gleiches gilt für Schneeräumpflicht im öffentlichen Bereich des Grundstückes.

Sag ihm doch, das du gern den ganze Hof gescheppt hättest! Dann stellt er einen Hausmeister ein, der das macht und den du bezahlst! Sonst ... selber machen! Du bist Mieter, das Ding gehört also so lange du Miete zahlst dir!

Entweder er macht es selber oder erlässt es räumen.Du darfst es aber auch tun.